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Deutliches Signal an die Politik: Weniger Rechtsthemen und klare Regelungen im Ehrenamt

09.11.2010

22 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Weitere 22 Millionen signalisieren Bereitschaft, wissen jedoch nicht, „wo, was und wie sie es tun sollen“, verkündet Doris Rosenkranz auf der 3. Tagung „Ehrenamt im Kulturbereich“ im Senatssaal im München. Über 250 Vertreter aus bayerischen Musikverbänden hören der Soziologin aus Würzburg gespannt zu.


„Diese Unkenntnis“, so Rosenkranz weiter, „führt dazu, dass sie sich nicht engagieren.“ Zweifel zeigen sich in den Gesichtern. Denn alleine der bürokratische Aufwand hat in jüngster Zeit an Umfang und Komplexität enorm zugelegt. „Das Wissen darum schreckt eher ab, ein Ehrenamt zu übernehmen“, weiß Tagungsorganisator Andreas Horber. „Wir müssen anfangen, auszumisten“, plädiert BMR-Präsident Thomas Goppel. „Gesetze, die nicht mehr anwendbar sind, müssen weg. Das Ehrenamt  benötigt eine Reduzierung der Regelungen, und nur solche, die klar nachvollziehbar sind.“

Bereits zum dritten Mal hat Andreas Horber, Leiter des Referats Laienmusik im Bayerischen Musikrat, gemeinsam mit dem Kulturforum Deutschland, Think Tank für den Kulturbereich und dem Bayerischen Blasmusikverband zur Fachtagung „Ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich“ in das Maximilianeum nach München eingeladen. In den beiden Vorjahren ging es um die Eingrenzung der Problematik. Am Samstag nun traten die Spezialisten an das Mikrophon, um Hürden und Unwägbarkeiten in ihrem Bereich zu erläutern.

Für die kurzfristig erkrankte Andrea Müller von der Kanzlei Rödl & Partner in  München erläuterte Andreas Horber das Künstlersozialversicherungsrecht mit seinen Definitions- und Zuordnungsproblematik und erwog eine Pauschalvereinbarung als mögliche, wenn auch nicht ideale Lösung. Prof. Gerhard Geckle, Justitiar beim DFB und Herausgeber des Standardwerks „Der Verein“, führte gekonnt durch den Dschungel aus
Gemeinnützigkeitsrecht inklusive Versicherungen, Steuern, Spendenrecht und Vorstandshaftung. Am Ende fasste er die Situation treffend zusammen: „Der Ehrenamtler wird heute dem Unternehmer gleichgestellt und ist allen steuerlichen Verpflichtungen ausgesetzt.“ Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht von der Kanzlei Michow und Partner aus  Hamburg erläuterte die Hintergründe des Urheberrechts und beantwortete konkrete Fragen aus dem Publikum zum Kopieren von Noten im Alltag. Eine einfache Lösung gibt es nach seinen Erkenntnissen nicht, aber Alternativen. So könnte der Weiterverkauf von einmal erworbenen Noten, die nicht mehr benötigt werden, oder der Verleih von Noten ein Weg sein. Außerdem prüft Ulbricht derzeit im Auftrag des Referats Laienmusik, ob Rahmenverträge im Sinne einer Pauschallösung möglich und sinnvoll sind.

Leichter tat sich da Prof. Dr. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Jenseits komplizierter Gesetzestexte belegt seine langjährige Untersuchung der Auswirkung der neuen Medien auf die Jugend eindeutig, wie wichtig die frühe Heranführung an die Musik, die Mitwirkung im Verein und damit der Einsatz im Ehrenamt ist. Pfeiffer: „Musik ist eine soziale Kunst und umso wichtiger ist es, dass sich Bürger dafür einsetzen, dass unsere Kinder die Gelegenheit haben, diese Musik auszuüben.“ Damit dieses Bürgerschaftliche Engagement auch in Zukunft auf breiten Beinen steht, zeigte Doris Rosenkranz in ihrem Eröffnungsreferat die Motivationslage und empfahl eine strategische Konzeption. „Entwickeln Sie ein Qualifikationsprofil“, so ihre Aufforderung an die Anwesenden „und zeigen Sie auf, dass ehrenamtlicher Einsatz eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung ist und jeder Einzelne auf dem ersten Arbeitsmarkt davon profitiert.“

Alle Referate stehen als Podcast  auf dieser Seite oben unter Videos zum Nachhören bereit. Die Präsentationen zu den Referaten finden Sie ebenfalls oben unter Downloads.

Christiane Franke
Foto: Martin Hommer
 
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