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Delegiertenversammlung des Bayerischen Musikrates: Weichenstellungen für die Zukunft

20.11.2007

Bei der Jahresdelegiertenversammlung des Bayerischen Musikrates in der Hochschule für Musik Würzburg ging es nicht nur um die Arbeitsbilanz der zurück liegenden zwölf Monate, sondern auch darum, Weichenstellungen für die zukünftige Aufstellung des Dachverbands vorzunehmen. Dabei wurde der Fortbestand der beiden, den BMR konstituierenden Musikorganisationen „Aktionsgemeinschaft Musik in Bayern“ (AMB) für den professionellen und „Landesverband Singen und Musizieren in Bayern“ (LVSMB) für den Laienmusikbereich genauso hinterfragt wie die Kommunikation zwischen Präsidium/Generalsekretariat und den Mitgliedsverbänden oder die Mitwirkungsmöglichkeiten der Verbandsmitglieder bei Projekten und Maßnahmen bis hin zur Direktwahl von Präsident und Vizepräsident durch die Delegierten.


BMR-Präsident Wilfried Hiller betonte seine Offenheit gegenüber Reformen und der Bildung einer Struktur- und Satzungskommission, die den Veränderungsprozess in den nächsten Monaten einleiten soll. In seiner Rede führte er hierzu u. a. aus: „Ich habe Verständnis dafür, dass die Struktur und die Satzung eines Dachverbands, der vor 30 Jahren gegründet worden ist, von den Mitgliedern auf den Prüfstand gestellt werden und bin offen für alle konstruktiven Vorschläge, die uns weiter bringen und einen für die nächsten Jahrzehnte gut und solide aufgestellten Dachverband BMR gewährleisten. Der BMR selbst basiert auf der Verknüpfung noch älterer Verbände, nämlich der 1971 gegründeten AMB und des 1976 gegründeten LVSMB. Was damals sinnvoll und richtig war, muss hier und dort sicherlich den zwischenzeitlich vollzogenen Entwicklungen und Veränderungen Rechnung tragen. Hierzu sollten wir eine Struktur- und Satzungskommission einsetzen, über deren Zusammensetzung die Delegiertenversammlung zu befinden und zu beschließen hat. Das BMR-Präsidum hat es schon in seiner Sitzung am 3. Oktober für erforderlich gehalten, dass in der Kommission auf jeden Fall Vertreter der Bläser, der Musikschulen und der nicht staatlichen Orchester mitwirken sollen. Sehr klug finde ich auch den Vorschlag, den Vorsitz dieser Kommission einer externen Persönlichkeit anzutragen“.

Die Delegiertenversammlung entschied sich in Würzburg für ein Gremium unter dem Vorsitz des Präsidenten des Deutschen Musikrates und langjährigen BMR-Präsidiumsmitglieds Martin Maria Krüger, im Hauptberuf der Direktor der Fachakademie für Musik der Landeshauptstadt München. Krüger hat auf der Ebene des Deutschen Musikrates bereits zwei tiefgreifende Struktur- und Satzungsänderungen in führender Position begleitet. Seitens des LVSMB wurden Alfons Brandl, Peter Jacobi, Herbert Lorenz und Peter Winter, MdL entsandt, seitens der AMB Wolfgang Greth, Wilfried Hiller, Wilhelm Lehr und Ingrid Schrader. Als Protokollführer und Koordinator (ohne Stimmrecht) wurde der Geschäftsführer der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft m. b. H., Jürgen Schwarz, bestimmt. Darüber hinaus ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gebeten worden, einen juristischen Sachverständigen (ebenfalls ohne Stimmrecht) als Berater für das Gremium zu benennen. Die Delegierten gaben der neuen Kommission mit auf den Weg, in der künftigen neuen Satzung die Direktmitgliedschaft im BMR, die Direktwahl von Präsident und Vizepräsident durch die Delegierten wie auch direktere Mitsprache der Mitglieder bei thematischen Fragen bzw. Projekten vorzusehen; mit dem Aufbau eines neuen Kommunikationskonzepts (z. B. in Form eines landesweit versandten E-Mail-Newsletters) wird sich das Präsidium schon in seiner auf die Delegiertenversammlung folgenden Sitzung befassen.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen beim Deutschen Musikrat, dessen Präsidium derzeit 17 Vertreter aus dem professionellen und zwei aus dem Laienmusizieren umfasst, hat die Delegiertenversammlung überdies die Kommission beauftragt, eine Proporzregelung vorzusehen. Diese sollte ursprünglich auch beim Deutschen Musikrat eingeführt werden, wurde jedoch vom zuständigen Finanzamt nicht genehmigt.

Auch für den Musikplan wurde unter dem Vorsitz von MR a. D. Dr. Dirk Hewig eine Kommission gebildet, der ferner Landrat Hanns Dorfner, Burkard Fleckenstein, Sylke Merbold, Prof. Dr. Wolfgang Pfeiffer sowie fünf noch zu benennende LVSMB-Vertreter/innen und (als Protokollführer/Koordinator ohne Stimmrecht) BMR-Generalsekretär Dr. Jörg Riedlbauer angehören. Noch vor der Sommerpause 2008 wird der BMR seine Mitglieder zu einer zusätzlichen außerordentlichen Delegiertenversammlung einladen, um die neue Struktur und Satzung wie auch die Fortschreibung des Bayerischen Musikplans zu diskutieren und zu verabschieden. Diese außerordentliche Delegiertenversammlung mit den beiden gewichtigen Zentralthemen „Struktur- und Satzungsreform“ bzw. „Bayerischer Musikplan“ tritt an die Stelle der für 2008 vorgesehenen Arbeitstagung; Thema der Jahresarbeitstagung 2009 wird unter der Leitung von Präsidiumsmitglied Wilhelm Lehr „Aktuelle Entwicklungen an den weiterführenden Schulen: Nachmittagsunterricht, Ganztagsbetreuung und G8“ sein.

Als Ehrengäste der Delegiertenversammlung sprachen der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Thomas Goppel, Rainer Boutter als Vertreter der SPD-Landtagsfraktion, der Kulturreferent der Stadt Würzburg Muchtar Al Ghusain sowie der Rektor der Hochschule für Musik Würzburg, Prof. Helmut Erb. Schülerinnen der Abteilung „Musikalische Frühförderung“ der Musikhochschule gestalteten den Musikbeitrag zu Beginn der Delegiertenversammlung.

 


Aus dem Tätigkeitsbereicht des Präsidenten/Präsidiums

Bezüglich der allgemein bildenden Schulen beschäftigte uns schwerpunktmäßig die Absicherung des Schulfachs Musik für die Abiturprüfung im G8. Starke Kräfte hatten sich dafür eingesetzt, eine zweite Naturwissenschaft für die Abiturprüfung verpflichtend einzuführen. Dies wäre für die Wählbarkeit von Musik eine ernste Gefahr gewesen. Die Korrespondenz mit Herrn Staatsminister Schneider führte im Ergebnis dazu, dass Musik seinen Status als Abiturprüfungsfach behält. Auf Anregung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat der BMR infolge einer gemeinsamen Sitzung mit den Ausbildungsstätten, den Musikakademien, „Jugend musiziert“, dem Tonkünstlerverband und dem Musikschulverband ein Konzept zur Intensivierung der Kammermusikförderung erstellt. Ebenfalls im Auftrag des Wissenschaftsministeriums haben wir ein umfangreiches Gutachten zu den Prüfungsordnungen im Laienmusizieren vorgelegt. Bezüglich der Musik an Kindertagesstätten haben wir Gespräche im Sozialministerium geführt und uns für verstärkte Kooperationen zwischen Musikschulen und Kindertagesstätten ausgesprochen. In einem Brief an den Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag, Herrn Manfred Ach haben wir darum gebeten, angesichts des Investitionsprogramms „Bayern 2020“ und der höheren Steuereinnahmen die Ansätze für die Musikpflege im Nachtragshaushalt 2008 und im Doppelhaushalt 2009/10 zu erhöhen. Ausdrücklich unterstützten wir damit das Anliegen der nicht staatlichen Kulturorchester im Freistaat Bayern, die Zusatzsperre in Höhe von 5 Prozent noch im laufenden Haushaltsjahr freizugeben und den Bruttoansatz angesichts der höheren Personalkosten entsprechend den Tariferhöhungen anzupassen. Diese Forderung erhoben wir sinngemäß auch für die weiteren Einrichtungen für die künstlerische Musikpflege mit fest angestelltem Personal. Hinsichtlich der Sing- und Musikschulen haben wir Herrn Ach abermals vorgetragen, dass der Anteil des Freistaats Bayern an den Lehrpersonalkosten mittlerweile auf den Stand der 1980er-Jahre zurückgefallen ist. Also brauchen wir einen Stufenplan für eine Anhebung der entsprechenden Haushaltsansätze sowie die Freigabe von noch bestehenden Sperren. Bezüglich der Ensembleleiterförderung im Laienmusizieren haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass zwar dank der 1994 bereit gestellten Fördermittel staatlich geprüfte Ensembleleiter eine Art Ehrensold zwischen 150 und 200 ¤ im Jahr erhalten können, dieser Betrag aber weit unter dem liegt, was beispielsweise an Sportvereine und deren Übungsleiter ausgereicht werden kann. Es ist für uns beim besten Willen nicht verständlich, dass gesellschaftspolitisch absolut vergleichbare Arbeit mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Wir haben daher erneut eine Angleichung der Ensembleleiterzuschüsse an jene für die Übungsleiter im Sport beantragt. Breiten Raum nahmen in unserer Arbeit die Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof und unsere Positionierung hierzu ein. Das Präsidium des Bayerischen Musikrates verwahrt sich gegenüber dem Vorwurf von angeblich „nicht evaluierbaren Ergebnissen“ oder ineffektiver Arbeitsweise, zumal die Effektivität eines Dachverbands nicht nur an leicht zählbaren konkreten Projekterfolgen gemessen werden kann. Es müssen auch die fachlichen Erträge von Arbeitstagungen, gutachterlicher oder konzeptionell- analytischer Tätigkeit berücksichtigt werden, welche vom Landtag, den Ministerien, den Bezirken und den Regierungen wiederholt in deren Arbeit verwertet worden sind. Auch dulden wir nicht, dass die beiden gemeinsamen Arbeitsplattformen des Bayerischen Musikrates, nämlich die Geschäftsstelle und die Projekt-GmbH, in einen künstlichen Gegensatz zueinander gebracht werden. Ferner ist festzustellen, dass wir alle, die wir hier versammelt sind, mit unserem ehrenamtlichen Engagement geldwerte Leistungen für Staat und Gesellschaft erbringen und die hierfür zur Verfügung gestellten staatlichen Fördermittel im Verhältnis dazu gering sind. Müsste all das, was wir ehrenamtlich leisten, bezahlt werden, käme dies den Freistaat als Zuwendungsgeber wesentlich teuerer als die ausgereichten Zuschüsse!
 
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