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Richtlinien, Probespielstellen, Ablauf


Grundvoraussetzungen für die Bewerbung

Für die Orchesterakademie können sich junge Musiker/innen bewerben, die an einer bayerischen Musikhochschule oder bayerischen Fachakademie für Musik studieren. Zugelassen sind die klassischen Orchesterinstrumente sowie Saxophone. Die Studenten dürfen zum Zeitpunkt des Praktikums allerdings nicht älter als 27 Jahre sein.

Das Probespiel


Um ein Praktikum der Bayerischen Orchesterakademie zu erhalten, müssen die Bewerber/innen ein Probespiel bestehen. Das Probespiel findet im Januar/Februar statt, meist in München und/oder Würzburg. Es verläuft unter realen Probespielbedingungen. Studenten/innen, die das Probespiel bestanden haben, werden von der Bayerischen Orchesterakademie den teilnehmenden Orchestern zugewiesen. Persönliche Wünsche der Praktikanten/innen oder Ausbildungsstätten können dabei nur im Rahmen der von den Orchestern angebotenen Möglichkeiten beachtet werden. Die Probestellen und Pflichtstücke finden Sie bei den Richtlinien, die unter Vorstellung zum Download bereit stehen.

Dauer und Durchführung


Das Praktikum der Bayerischen Orchesterakademie umfasst acht Wochen. Seine zeitliche Einteilung erfolgt nach gemeinsamer Absprache von Praktikant/in, Ausbildungsinstitution und jeweiligem Orchester. Während des Praktikums absolviert der Student/die Studentin eine vorher festgelegte Anzahl von Orchesterdiensten. Dabei muss ihm/ihr aber die Möglichkeit gesichert bleiben, an seiner/ihrer Hochschule oder Fachakademie weiterhin Unterricht im Hauptfach zu nehmen.

Vertrag


Das jeweilige Orchester und Praktikant/in schließen miteinander einen Vertrag. Das Praktikum bildet kein Arbeitsverhältnis und auch keine Grundausbildung gemäß des Berufsbildungsgesetzes. Der Vertrag richtet sich weder nach dem Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) noch nach dem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) noch nach etwaigen Regelungen über die Beschäftigung und Vergütung angestellter Orchestermusiker/innen, die innerhalb des jeweiligen Orchesters bestehen.

Vergütung


Der Student/die Studentin erhält für die Dauer des Praktikums eine wöchentliche Aufwandsentschädigung. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Entfernung des Wohnorts vom Praktikumsorts. Genaue Informationen zur Vergütung, auch bezüglich enthaltener Beträge für Instrumentenabnutzung etc., bietet die Datei Richtlinien. Diese stehten unter Vorstellung zum Download bereit.

Erfahrungsbericht und Zeugnis


Der Praktikant/die Praktikantin verpflichtet sich, unmittelbar nach Beendigung des Praktikums für die Orchesterakademie des Bayerischen Musikrats einen persönlichen Erfahrungsbericht anzufertigen. Das Praktikumszeugnis bzw. die Bestätigung über die Teilnahme an der Bayerischen Orchesterakamdemie erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin erst nach Vorlage dieses Berichts vom zuständigen Orchester.



 
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