25.05.2022
Unterstützt werden kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte bzw. die Tätigkeit als Kulturveranstalter ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte bzw. die Hauptniederlassung des Kulturveranstalters ihren Sitz in Bayern liegt.
Mehr lesen25.05.2022
Die Antragstellung ist für das 1. Quartal 2022 ist bis Ende Juni 2022 und für das 2. Quartal 2022 bis Ende September 2022 möglich. Den Link zum Antragssystem finden Sie unter "Online-Antrag stellen".
Mehr lesen14.04.2022
Verkürzung der Antragsfrist im Spielstätten- und Veranstalterprogramm auf den 10.6.2022
Mehr lesen15.03.2022
Die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 (31. März 2022) ist bis Ende Juni 2022 möglich. Für den Antragszeitraum Juli bis Dezember 2021 sind bis spätestens 31. März 2022 zu stellen.
Mehr lesen15.03.2022
Antragsberechtigt sind Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 01. Januar 2021). Alle weitere Informationen gibt es hier: Stipendienprogramm: Downloads & FAQs (bayern-innovativ.de)
Mehr lesen23.11.2021
BMR-Präsident Dr. Huber erfreut über Zusage von Kunstminister Sibler: Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende werden in Bayern bis Ende März 2022 verlängert.
Mehr lesen15.10.2021
Beim 15. Kulturpolitischen Spitzengespräch haben sich Bund und Länder Anfang Oktober auf eine wesentliche Erleichterung für die Antragstellung beim Sonderfonds geeinigt: Zu den Grundzügen des Sonderfonds sowie zu Details der neuen Regelungen finden am 19. und 20. Oktober 2021 jeweils von 11:00 bis 12:30 Uhr zwei (inhaltsgleiche) bundesweite, digitale Infoveranstaltungen statt.
Mehr lesen13.09.2021
Förderung für professionelle freie Musikensembles im Rahmen von NEUSTART KULTUR, inkl. Förderung von Nachwuchsensembles. Antragstellung vom 16. September 2021 bis zum 14. Oktober 2021.
Mehr lesen02.08.2021
Das Programm IMPULS zielt darauf ab, dem Amateurmusizieren in ländlichen Räumen Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart zu geben.
Mehr lesen20.07.2021
Die anhaltende Corona-Pandemie mit weiterhin geltenden Einschränkungen stellt für die Vereine eine finanzielle Sonderbelastung und damit eine besondere Herausforderung dar. Der Freistaat Bayern hat aus diesem Grund sein Hilfprogramm für Laienmusikvereine bis zum Jahresende 2021 verlängert. Weitere Infos wurden heute hier veröffentlicht.
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