Amateurmusikfonds

Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.

Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.

Was wird gefördert?
Besonders künstlerische, herausragende und zukunftsweisende Projekte der Amateurmusik.


Wer wird gefördert?
Juristische Personen, die gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles sind, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands, sofern Sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organisationen der Amateurmusik, die Träger eines Ensembles sind.


Daten?
Ausschreibungsfrist: 10.10.2023.
Projektzeitraum: 01.01.2024–15.10.2024.


Bitte bei Anträgen zur Förderung beachten:

  • Honorare: nur zusätzliche Honorare für Leistungen außerhalb des regulären Probenbetriebes
  • keine reine Anschaffungsförderung
  • Anschaffungen: Teilfinanzierungen sind nicht möglich; Einzelwert der Anschaffung max. 800 EUR netto
  • Verpflegungskosten werden nicht übernommen
  • Projekte dürfen nicht vor dem 01.01.2024 beginnen, d.h. keine Zahlungen und Vertragszeichnungen vor Projektbeginn


Hier geht es zur Antragsstellung und zu weiteren Infos:
https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds/

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