LaIENMUSIKFÖRDERUNG

Vor allem in den ländlichen Gebieten Bayerns sind die Laienmusikvereine (Blaskapellen, Chöre, Akkordeonorchester, Spielmannszüge, Liebhaberorchester, kirchliche Musikgruppen, Zither- und Zupfensembles) ein wichtiger Faktor des kulturellen Lebens. In den 22 Laienmusikverbänden sind über 7.000 Ensembles und etwa 400.000 organisierte Mitglieder vertreten.

Da ihr Wirkungsfeld vornehmlich im örtlichen Bereich liegt, ist die Förderung der Laienmusik in erster Linie eine Aufgabe der Kommunen. Staatliche Maßnahmen dienen vor allem der Qualifizierung und der Förderung von Aktivitäten mit überregionaler Bedeutung.  

Der Bayerische Musikrat wickelt im Status eines vom Freistaat Bayern beliehenen Unternehmens die Laienmusikförderung ab, d.h. er verteilt nach einem festgelegten Mitglieder- und Qualitätsschlüssel die staatlichen Mittel an die Laienmusikverbände und prüft deren Verwendungsnachweise.

Die 22 Laienmusikverbände erhalten jeweils einen Pauschalzuschuss, der im Jahr 2023 insgesamt 3,4 Mio. € beträgt und im Rahmen der vom Ministerium erlassenen Richtlinien verwendet bzw. an die Mitgliedsvereine weitergegeben werden kann. Diese Mittel werden vor allem für Fortbildungsmaßnahmen, die Beschaffung von Noten und Instrumenten sowie für Wettbewerbe und besonders bedeutsame Veranstaltungen eingesetzt. Darüber hinaus können für die Förderung überregionaler Ensembles der bayerischen Laienmusikverbände rund 120.000 € eingesetzt werden. Für die Förderung qualifizierter Ensembleleiter in der Laienmusik wird ein weiterer Betrag von rd. 600.000 € verwendet.

Richtlinien Laienmusikförderung.pdf