200 Jahre Verfassungsstaat - 100 Jahre Freistaat
17.02.2017
2018 feiert Bayern ein Doppeljubiläum. Verbände, Vereine, Stiftungen und Kommunen sind eingeladen, schon jetzt Jubiläumsaktivitäten zu entwickeln.
In einem Namensartikel wirbt Staatsminister Dr. Marcel Huber um die Beteiligung. Alle Bürgerinnen und Bürger können in Ausstellungen, Veranstaltungen und Wettbewerben aktiv am Jubiläumsjahr teilnehmen und sich am Bürgergutachten „2030. Bayern, Deine Zukunft!“ beteiligen. Eine bayernweit zentrale Veranstaltung bildet das Bürgerfest in Regensburg am 26. und 27. Mai 2018. Auf der Webseite www.wir-feiern.bayern können Vereine, Verbände, Stiftungen und Kommunen ab Herbst 2017 ihren Festbeitrag zum Jubiläumsjahr einstellen.
„Nutzen wir diese Jubiläen zur Selbstvergewisserung. Zeigen wir, was uns wichtig ist für unser Zusammenleben und unsere Demokratie.“, so Ministerpräsident Horst Seehofer im September 2016.
Am 26. Mai 2018 sind es auf den Tag 200 Jahre, dass der Wittelsbacher Max I. Joseph seinem Königreich eine Verfassung gab, sich selbst dieser Ordnung unterstellte und damit einen entscheidenden Schritt zum Rechtsstaat vollzog. Den Menschen in Bayern garantierte die neue Verfassung wichtige Grundrechte. Auch durften einige Bürger erstmals Vertreter in eine Ständeversammlung wählen, die Keimzelle unseres heutigen Landtags.
Am 8. November 2018 folgt der 100. Geburtstag des Freistaats Bayern. Mit der Ausrufung der neuen Staatsform durch Kurt Eisner in den letzten Tagen des Ersten Weltkriegs 1918 endete die Monarchie. Der König dankte ab. Es folgten turbulente Monate, auch geprägt von extremistischer Gewalt von rechts wie links, bis Bayern zur parlamentarischen Demokratie fand. Neben dem Übergang vom Königreich zur Volksherrschaft markiert der Begriff „Freistaat“ von Anfang an auch das Beharren auf bayerischer Eigenständigkeit und auf der besonderen bayerischen Identität in Deutschland und Europa.