Stand: 03.03.2021
Die Staatsministerin für Kultur und Medien fördert als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona- Pandemie im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR auch ein Programm zur Sicherung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Deutschland.
Ziel der Förderung:
Das Programm zielt darauf, Projekte zu fördern, die angesichts des monatelangen Stillstands einen Neustart in der Amateurmusik befördern können, die ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und modellhaft zur Nachahmung animieren. Projektziele sind die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit sowie die Reaktivierung und Stärkung der sozialen Beziehungen und des bürgerschaftlichen Engagements, die dieser zugrunde liegen. Dabei werden sowohl die Ermöglichung und Erprobung corona-konformer Probensettings und Konzertformate als auch im Sinne eines Neustarts aktivierende und partizipative Formen der Ensemblearbeit dort gefördert, wo die Bedarfe besonders hoch sind und die Entwicklung neuer Perspektiven und Strukturen zunächst im Vordergrund steht. Um der großen Verunsicherung und den Auflösungstendenzen in der Amateurmusiklandschaft entgegenzuwirken und neue Perspektiven und gemeinschaftsstiftende musikalische Vorhaben zu entwickeln, kann alternativ die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Auf diese können sich Antragstellende mit der Schilderung konkreter Bedarfe und Problemstellungen, die sich aus der pandemischen Lage ergeben oder durch diese erheblich verschärft haben, bewerben. In einer solchen Zukunftswerkstatt werden auf besonders partizipative und aktivierende Weise mit Unterstützung des Kompetenznetzwerks Amateurmusik und methodisch geschulter Trainer*innen gemeinsam Lösungen erarbeitet. Im Anschluss an die Zukunftswerkstatt kann die Umsetzung einer in der Zukunftswerkstatt entwickelten Idee gefördert werden, welche in einem zweiten Schritt gesondert beantragt werden muss.
Facts:
Wer darf einen Förderantrag stellen?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Es gibt zwei Arten der Förderung. Zum einen werden individuelle Projektideen als sog. "Projektförderung" und zum anderen ein moderierter Tagesworkshop, eine sog. „Zukunftswerkstatt“, gefördert. Eine Förderung für die Umsetzung einer Projektidee, die erst im Rahmen einer Zukunftswerkstatt entwickelt wurde, kann in einem zweiten Schritt beantragt werden.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere:
Das Programm tritt nicht für Leistungen ein, die im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Anspruch genommen werden können (z. B. Sofort- oder Überbrückungshilfe).
Wie viel Geld kann pro Projekt beantragt werden?
Bei der Projektförderung ist grundsätzlich eine Förderung von mindestens 2.000 € bis maximal 10.000 € möglich. Für die „Zukunftswerkstatt“ stehen bis zu 2.000 € zur Verfügung; für eine daran anschließende Projektförderung können weitere Mittel zusätzlich von bis zu 8.000 € beantragt werden.
In welchem Zeitraum soll mein Projekt stattfinden?
Der Projektzeitraum beginnt mit Genehmigung des Antrages (frühestens am 15.05.2021) und endet spätestens am 31.12.2021.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsphase endet sowohl für die Projektförderung als auch für die „Zukunftswerkstatt“ am 31.03.2021.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Es gibt – je nach Fördervariante – zwei unterschiedliche Antragsformulare, die zur Auswahl stehen. Dem jeweiligen ausgefüllten Antrag ist eine Kostenkalkulation gemäß der Vorlage auf der BMCOWebsite beizufügen.
Wo finde ich weitere Informationen?
https://bundesmusikverband.de/neustart/
Kontakt:
Dörte Scheurich
Projektleitung
030 - 609 807 81 – 35
scheurich@bundesmusikverband.de
Sandy Békési
Sachbearbeitung
030 - 60 98 07 81 – 34
bekesi@bundesmusikverband.de