Leider spitzt sich die Corona-Lage weiter zu, so dass ein schnelles und konsequentes Handeln erforderlich ist. Der Ministerrat hat gestern insoweit auch für den Kulturbereich weitreichende Maßnahmen beschlossen, wodurch die zuletzt umgesetzten Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Die Regelungen, die bereits am vergangenen Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt wurden, decken sich mit den heutigen Entscheidungen.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. November 2021 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

Konkret heißt das:

  • Für Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.) gilt künftig 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest).
  • Es gelten zudem Personenobergrenzen. In Anspruch genommen werden darf indoor wie outdoor maximal 25 % der Kapazität.
  • Auch indoor muss bei allen Veranstaltungen durchgängig wieder Maske getragen werden, auch am Platz.
  • Außerdem muss zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, der Mindestabstand eingehalten werden. Die Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich damit zugleich auch nach der Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten.


Ausnahme: Regionaler Lockdown:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown.
(Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis solange, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.) Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus / 2G / 3G plus / 3G unterliegen, sind geschlossen. Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, des Beherbergungswesens, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten sowie – hinsichtlich ihrer Präsenzangebote – von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.

 

zurück