Leider spitzt sich die Corona-Lage weiter zu, so dass ein schnelles und konsequentes Handeln erforderlich ist. Der Ministerrat hat gestern insoweit auch für den Kulturbereich weitreichende Maßnahmen beschlossen, wodurch die zuletzt umgesetzten Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Die Regelungen, die bereits am vergangenen Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt wurden, decken sich mit den heutigen Entscheidungen.
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. November 2021 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)
Konkret heißt das:
Ausnahme: Regionaler Lockdown:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown.
(Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis solange, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.) Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus / 2G / 3G plus / 3G unterliegen, sind geschlossen. Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, des Beherbergungswesens, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten sowie – hinsichtlich ihrer Präsenzangebote – von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.