Immer noch offene Fragen zum GEMA-Vertrag des Freistaats

Obwohl der Vertrag zwischen Freistaat und GEMA mittlerweile unterzeichnet ist und obwohl schon einige intensive Gespräche mit dem Sozialministerium stattgefunden haben, ist derzeit noch immer nicht klar, inwiefern die bayerischen Laienmusikensembles vom Vertrag des Freistaats profitieren.

„Wir haben die Zusage des Sozialministeriums, dass auch die bayerischen Laienmusikensembles den Rahmenvertrag des Freistaats nutzen können“, so BMR-Präsident Dr. Helmut Kaltenhauser. „Da unsere Laienmusikverbände aber mehrheitlich eigene Pauschal- oder Gesamtverträge haben, ist noch nicht geklärt, wie die Zuordnung der Veranstaltungen zu den jeweilen Verträgen erfolgt.“ Um diese offenen Fragen zu klären, wird es nach den Osterferien ein Gespräch mit der GEMA geben.

BMR-Präsident Dr. Kaltenhauser macht aber unmissverständlich klar, „Es darf nicht sein, dass die Vereine, die über ihre Verbände seit Jahren einen GEMA-Vertrag haben, finanziell benachteiligt werden und es darf auch nicht zu einer zusätzlichen Bürokratie für unsere Vereine führen. Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein!“

zurück