Chöre und Musikvereine müssen coronagemäß proben können

Gemeinsam mit den anderen Landesmusikräten richtet der Bayerische Musikrat einen Appell an die Landesregierungen, bei den ersten Lockerungen des Shutdowns auch das Proben von Vereinen und Initiativen der Amateurmusik zuzulassen. Es geht hier nicht um Freizeitgestaltung, sondern um kulturelle Artikulation und Identitätsbildung. Chöre, Blasorchester und Musikvereine aller Art haben bereits im letzten Jahr bewiesen, dass sie in der Lage sind, Hygienekonzepte und Abstandsregeln vorzulegen und einzuhalten, mit denen ein coronagemäßes Proben möglich ist.

KdLMR_Appell_03_02_2021.pdf

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