München, 25.02.2021: Die maßgebliche Änderungsverordnung für die 11. BayIfSMV ist bekannt gemacht worden BayMBl. 2021 Nr. 149 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)
Betreffend den Musikunterricht heißt es:
„(4) 1In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, kann Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
3Im Übrigen ist Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform untersagt.“
Wenn also Laienmusikvereine unter den genannten Voraussetzungen für ihre Mitglieder Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform anbieten möchten, wäre das von der Regelung gedeckt.