Der Bundesverband Popularmusik e. V. schreibt im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR ein Stipendienprogramm für Popmusikschaffende aus. Es richtet sich gezielt an freiberufliche Newcomer:innen aus dem Bereich der Popularmusik und ist das erste bundesweite Stipendienprogramm dieser Art. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt dafür eine Summe in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro bereit.

Das Programm startet Anfang Juni 2022. Die Anträge können bereits ab 10. Juni 2022 gestellt werden. Mit Beginn der Bewerbungsphase bieten der BV Pop und die regionalen Popförderinstitutionen zudem umfassende Beratungen an. Alle Informationen zum “Pop-Stipendium“ und die Antragstellung sind unter pop-stipendium.de zu finden. Für alle Antragstellenden aus Bayern ist der Verband für Popkultur in Bayern (VPBy) Ansprechpartner. Ziel dieses Programms ist die Möglichkeit zur Professionalisierung und der Wiedereinstieg in den Musik- und Livemarkt. Antragsberechtigt sind freiberufliche Musikschaffende aller Gewerke – von Komponist:innen, über Performer:innen bis hin zu Instrumentalist:innen – und aller Genres der populären Musik ab 18 Jahren. Als Newcomer:innen gelten Musikschaffende, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben und sich längstens seit 2017 auf dem Weg der Professionalisierung befinden. Durch das Stipendienprogramm ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro pro Person möglich. Die Summe wird für die Dauer von vier Monaten ausgezahlt. Weiterhin erhalten die Stipendiat:innen das Angebot, das bundesweite Netzwerk der regionalen Popförderinstitutionen zu nutzen. Ansprechpartner für Bayern ist der VPBy.

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