An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann, MdL

München, 21.12.2021

 

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

das Präsidium des Bayerischen Musikrates begrüßt die Verlängerung der Ausnahmeregelung von 2G für Kinder und Jugendliche ausdrücklich. Dies erlaubt ihnen, zumindest vorübergehend an musikalischen Aktivitäten teilzunehmen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
 
Die Impfung für Jugendliche ist erst seit August empfohlen, die für Kinder bis 12 erst seit wenigen Tagen. Selbst wenn es bei den Erwachsenen schon zahlreiche Studien und mittlerweile reichlich Erfahrungen mit den Corona-Impfungen gibt, fällt vielen Eltern – auch denen, die selbst geimpft sind – die Entscheidung für die Impfung ihrer Kinder nicht so leicht. Zudem gab es in den letzten Wochen unterschiedliche Aussagen zur Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen (u.a. die des StiKo-Chefs), die die Bedenken der Eltern nicht reduziert haben. Und selbst für die impfwilligen Kinder und Jugendlichen ist es mit den Zeitabständen zwischen den Impfungen oftmals nicht möglich, rechtzeitig bis nach den Weihnachtsferien den vollen Impfschutz zu erhalten.
 
Kinder und Jugendliche können nicht selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen. Kinder und Jugendlichen – egal ob von derzeit noch skeptischen Eltern bis hin zu kategorischen Impfverweigerern – sind durch eine ablehnende Entscheidung ihrer Eltern aktuell von Impfungen ausgeschlossen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass sie von musikalischen Aktivitäten ausgeschlossen werden, dass sie ihre musikalische Ausbildung womöglich abbrechen müssen und somit ihre soziale Teilhabe massiv eingeschränkt wird. Unsere Kinder und Jugendlichen leiden derzeit am meisten unter der Pandemie. Ein solcher Ausschluss würde weiteren nachhaltigen Schaden anrichten. Er würde die musikalische Nachwuchsarbeit von Jahrzehnten zerstören, Ausbildungswege ruinieren und die bayerische Musiklandschaft dauerhaft und nachhaltig beschädigen. Im außerschulischen Bereich sollten für die eigene Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten die gleichen Regeln gelten wie in der Schule.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat bereits beschlossen, die Ausnahme für 12- bis unter 18-Jährige bis Ende April 2022 zu verlängern, damit Kinder und Jugendliche unabhängig vom Impfstatus weiterhin an sozialen Aktivitäten teilnehmen können. Dies ist nicht nur ein deutliches Zeichen an die Hauptbetroffenen der Pandemie, sondern schafft auch Planungssicherheit für die zahlreichen ehrenamtlichen Jugendleiter und Vereinsvorsitzenden!
 
Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Staatsminister, sich dafür einzusetzen, dass die derzeitige Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren wenigstens bis Ostern verlängert wird! Kinder und Jugendliche dürfen bei der Entwicklung ihrer Talente sowie beim aktiven Erleben von Musik und Kunst nicht von der Impfentscheidung ihrer Eltern abhängig sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

das Präsidium des Bayerischen Musikrates e.V.

 

 

 

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