FAQ zur Antragstellung

Stand: 05.04.2024

Die Anträge sind im laufenden Jahr bis zum 1.Mai einzureichen.

Eine Antragstellung ist künftig nur über das digitale Antragsformular möglich.
Anlagen (Rechnungen/Nachweise) sind als pdf- oder jpg-Dateien hochzuladen. Links zu Dokumenten werden aus Datenschutzgründen nicht akzeptiert.

Gefördert werden musikalisch besonders begabte Jugendliche und junge Erwachsene bis Vollendung des 20. Lebensjahres. Die Förderung endet mit der Vollendung des 20. Lebensjahres oder mit der Aufnahme an einer Ausbildungsstätte, die zu einem Musikberuf qualifizierenden Abschluss führt, z.B. Musikhochschule, Ausbildungsberuf zum Instrumentenbau. Der zu Fördernde muss seit mind. einem Jahr seinen Wohnsitz in Bayern haben.
 

Für Minderjährige stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag. Bei gemeinschaftlicher Vertretung reicht es aus, wenn ein Elternteil den Antrag unterzeichnet.
Volljährige Antragsteller stellen ihren Antrag selbst, bzw. durch die Eltern mit Vorlage einer Vertretungsvollmacht. Anträge von Musikschulen, Vereinen (z.B. Asylkreise etc.) sind nicht möglich.
 

Folgende Kosten sind förderfähig:

  • Unterrichtsbeihilfe (monatlich 75 €)
  • Erhöhte Aufwendungen, die im Rahmen des Unterrichts auftreten (monatlich 75 €)
  • Fortbildungsmaßnahmen (50 v.H.)
  • Instrumentenkauf (20 v.H.)

 

  • Nachweis(e) zur musikalischen Begabung
  • Nachweis(e) zum Familieneinkommen
  • Ausführliche Begründung auf finanzielle Förderung
  • Musikalischer Lebenslauf in tabellarischer Form
     

Je nach beantragtem Zuschuss sind weitere Unterlagen beizulegen:

  • Zuschuss Unterrichtsgebühr: Rechnungen/Überweisungsbelege/Unterrichtsgebührenbescheide / Bestätigung zum Erhalt des Unterrichtentgeltes
  • Zuschuss Studienmaterial: Rechnungen
  • Zuschuss der Fahrkosten: Rechnungen, Fahrkarten, Privatfahrten – eine Aufstellung
  • Zuschuss Kursgebühren: Rechnungen, Überweisungsbelege, Kontoauszug
  • Zuschuss Instrumentenbeschaffung: Rechnung, Kontoauszug, Überweisungsbeleg

Alternativ kann die musikalische Begabung nachgewiesen werden:

  • Zwei qualifizierte Fachgutachten:

Wovon ein Gutachten eines Gutachters, einer Gutachterin erstellt sein muss. Das ist immer dann der Fall, wenn das Gutachten von einem Leiter, einer Leiterin bzw. einem Dozenten, einer Dozentin einer Hochschule, Konservatorium oder einer vergleichbaren Berufsausbildungsstätte erstellt wurde.

  • Nachweise bei Jugend musiziert:
    • Regionalwettbewerb: Platz 1 (Mindestanforderung)
    • Landeswettbewerb: Platz 2
       
  • Nachweis über einen mit „Jugend Musiziert“ vergleichbaren Wettbewerb

Bei mehrmaliger Antragstellung muss jedes Jahr erneut der Nachweis erbracht werden.

Der Zeitraum beginnt am 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des laufenden Jahres des Förderjahres.
Lediglich Instrumentenrechnungen dürfen erneut beantragt werden, wenn bereits einer erstmaligen Förderung stattgegeben wurde. Lag die Rechnung bereits vor, muss diese nicht nochmals vorgelegt werden.

Das gesamte Familieneinkommen ist nachzuweisen. Die Angaben sind als Bruttoeinkommen anzugeben.

Folgende Unterlagen können z.B. vorgelegt werden:
Lohnsteuerjahresbescheinigung, Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Jahresabschlüsse, Belege Mieteinnahmen, Bewilligungsbescheid bei Sozialleistungen oder Einkommensersatzleistungen.

Im Antrag werden der Unterrichtszeitraum und Angaben zum Lehrer / Bildungsinstitut für das jeweilige Instrument abgefragt.

Nicht gefördert werden:
Klavierhocker, Notenständer, Dämpfer, Ipad, Transportkosten für Instrumente, Schulgeld für Internat, Eintrittskarten, Kleidung für Auftritte, Fahrkosten zur regulären Schule, Kosten für Schulveranstaltung im Regelunterricht, Vereinsbeiträge, Reparaturkosten für Instrumente, Fahrkosten zu Konzertaufführungen, Fahrkosten für Vorspiel, Gebühren für Wettbewerb, Instrumentenversicherungen, Aufnahmegebühren für Hochschulen.
Belege zu diesen Ausgaben bitte nicht mit dem Antrag einreichen!

Gefahrene Strecke in km *30 Cent = Anrechenbare Fahrkosten
Die Dokumentation erfolgt über ein Fahrtenbuch bestehend aus Datum, Unterricht und Strecke.

Über den Antrag entscheidet der Begabtenförderausschuss. Dieser tagt einmal im Jahr. Im Nachgang werden die Bescheide versendet.