Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms: Ab Montag können erneut Anträge für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 gestellt werden
 
Ab Montag, 05.07.2021, startet die dritte Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm. Dann können Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen beantragen – und zwar für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Juli bis Dezember. Wie schon bei den letzten beiden Antragsrunden können die neuen Anträge über Bayern Innovativ gestellt werden.
 
Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
 
Informationen zum Soloselbstständigenprogramm sowie allen weiteren Hilfsprogrammen des Kunstministeriums:  https://wk.bayern.de/kunst-und-kultur/corona-hilfen-fuer-kunst-und-kultur.html

 

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