Seite an Seite in der Krise: Soloselbstständigenprogramm wird verlängert

Das Soloselbstständigenprogramm wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Antragstellung mit den notwendigen Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH.
Die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 (31. März 2022) ist bis Ende Juni 2022 möglich. Für den Antragszeitraum Juli bis Dezember 2021 sind bis spätestens 31. März 2022 zu stellen.


Hier gibt es die Informationen dazu:
https://www.bayern-innovativ.de/suchergebnisse/seite/soloselbststaendigenprogramm-downloads-faqs

 

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