Förderung von Musikalischen Festivals und Veranstaltungsreihen

Der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr im Rahmen der künstlerischen Musikpflege nach dem Bayerischen Musikplan Fördermittel zur Verfügung, um die Dezentralisierung und Regionalisierung des Angebots an künstlerischen Veranstaltungen zu unterstützten.

Die Förderung wird seit dem 26.07.2023 nicht mehr vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, sondern von der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH abgewickelt.

Ziel der Förderung ist der Erhalt und Ausbau eines breiten Musikangebotes in Bayern und die Stärkung des professionellen künstlerischen Musikschaffens. Gefördert werden musikalische Festivals und Veranstaltungsreihen der klassischen Musik (z.B. Alte Musik, klassische, romantische, zeitgenössische Musik etc.). Eine Förderung setzt voraus, dass das Festival oder die Veranstaltungsreihe aus mindestens vier Konzerten besteht, an Veranstaltungsorten in Bayern stattfindet, bereits zweimal erfolgreich durchgeführt worden ist und überwiegend mit professionellen Musikerinnen und Musikern durchgeführt wird.

Nicht gefördert werden können dagegen musikalische Veranstaltungen mit Schwerpunkt im Bereich der Laienmusik, Benefizveranstaltungen, Wettbewerbe sowie Veranstaltungen mit kommerziellem oder wissenschaftlichem Schwerpunkt.
Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen (Bagatellgrenze). Die beantragte Fördersumme (Förderbedarf) muss mindestens 3.000 Euro betragen.

Exemplarisch sei hier aus diesem Programm eine Auswahl von Festivals und Veranstaltungsreihen genannt, die in den letzten Jahren gefördert wurde: Bachwoche Ansbach, Hidalgo Festival, Eggenfelden Klassik, Mozartfest Würzburg, Festlicher Sommer in der Wies, Passauer Konzertwinter.

Förderrichtlinie (Stand:10.07.2023)