Förderung von Jazzprogrammen in Bayern

Infoseite zur Förderung von Jazzprogrammen, 9/2023

Nicht verpassen! Vor allem kleinere und mittelgroße Veranstalter, die dem Jazz in ihren Jahresprogrammen oder mit darauf zugeschnittenen Konzepten ein Podium bieten, können in Bayern eine Förderung beantragen. Dies muss in diesem Jahr bis zum 30. September 2023 geschehen. 

Berücksichtigt wird bei der Prämierung 2023 rückwirkend der Bewilligungszeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30 Juni 2023.

Über Details der vom Bayerischen Musikrat für das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst durchgeführten Fördermaßnahmen, inklusive Download-Möglichkeiten der entsprechenden Formulare, informiert eine eigene Rubrik auf der Homepage des BMR.

Bitte keine Scheu davor, bei Fragen Manuel Mayerle zu kontaktieren, damit sich der Jazz in Bayern weiter so positiv entwickeln kann! 

Förderung von Jazzprogrammen in Bayern 

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