Jazz & More - Projektförderung

Seit 2023 werden in ganz Bayern Pojekte gefördert, die für Grenzgänge in Sachen Jazz stehen. Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die Brücken bauen, die neue Perspektiven eröffnen. Das Jazz & More-Projekt soll über das Konzept eines Standard-Jazzkonzerts hinaus gehen. Es muss in Bayern durchgeführt und mehrheitlich von in Bayern ansässigen Profimusikerinnen und -musikern verwirklicht werden. Dabei sollen Jazzinhalte auch einem nicht jazzaffinen Publikum nahegebracht werden und neue Spielmöglichkeiten für Jazz erschlossen werden.

Denkbar wären beispielsweise ein Live-Soundtrack zu einer Weihnachts-Lesung, das Vertonen einer neuen Ausstellungsführung im Museum, bei einem Mannschaftssport einmal kollektiv improvisierende „Cheerspieler“ statt Cheerleader einzusetzen oder einem Lindy Hop Tanzabend live mit Hot Jazz einzuheizen. Genre- und spartenübergreifende Ansätze, die unmittelbar öffentlichkeitswirksam sind – das heißt unter Publikumsbeteiligung stattfinden – sind gefragt. Auch wenn der Barock auf Jazz trifft, werden Brücken gebaut. Oder wenn in einem Kino Kultfilme einen neuen Soundtrack bekommen. Entscheidend: Der Live-Jazz darf nicht Beiwerk sein, sondern muss eine prägende Wirkung haben. 

Der Förderanteil kann maximal 75 % betragen und darf eine Summe von 2.500 € nicht überschreiten. Ganz wichtig: Vor einer Förderzusage dürfen noch keine Verträge geschlossen worden sein. Planungen sind förderunschädlich. Alle Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Förderprogramm.

Wir freuen uns auf kreative Projektanträge von Musikerinnen und Musikern aus ganz Bayern, die überraschen, beflügeln und begeistern.

Folgende Antragsunterlagen sind im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens hochzuladen:

  • Ausführliche Projektbeschreibung als PDF-Datei
  • Ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. Die Excel-Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans ist verpflichtend zu verwenden. Bitte wandeln Sie diese für den Upload in eine PDF-Datei um.

Die Vorlage zeigt Ihnen auf, wie detailliert Einnahmen und Ausgaben darzustellen sind und welche Ausgaben zuwendungsfähig/nicht zuwendungsfähig sind.
 
Der digitale Antrag kann nur abgeschlossen werden, wenn alle Angaben vollständig ausgefüllt sind und alle Unterlagen vollständig hochgeladen wurden.

Antragsformular Jazz & More

FAQs Jazz & More-Förderung, Stand: 07/2024

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Bayern.
Alle projektbeteiligten Musiker/-innen müssen professionelle Musiker/-innen und min. 50% von ihnen müssen in Bayern wohnhaft sein.

Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die innovative Ansätze im Jazz verfolgen und über traditionelle Jazzkonzerte hinausgehen, um neue Perspektiven zu eröffnen und Publikumsgruppen zu erreichen. Der Fokus liegt auf öffentlichkeitswirksamen, genre- und spartenübergreifenden Projekten, bei denen der Live-Jazz eine zentrale Rolle spielt.
Ziel der Förderung ist die Stärkung innovativer Jazzprojekte und die Ansprache von Interessierten außerhalb des reinen Jazzpublikums in Bayern.

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Das Projekt wird von professionellen Musikerinnen und Musikern durchgeführt.
  • Das Projekt findet an Veranstaltungsorten in Bayern statt. Die Anzahl an Veranstaltungen pro Projekt ist nicht gedeckelt.
  • Der Jazz-Fokus sowie der genre- bzw. spartenübergreifende Anteil innerhalb des Projekts ist klar ersichtlich.
  • Gefördert werden vorrangig Neukonzeptionen von Projekten. Im Haushaltsjahr 2024 ist es noch möglich, eine Förderung für bereits aufgeführte Formate (nicht bereits durchgeführte Projekte) zu beantragen.
  • Pro antragstellender Person und Jahr können max. zwei Anträge gefördert werden. Jede/r Mitmusiker/in kann max. zwei Mal als Side(wo)man gefördert werden.
  • Die antragstellende Person kann alleinige/-r Veranstalter/-in oder Mitveranstalter/-in sein. Eine Spielstätte kann nicht als alleiniger Veranstalter auftreten und max. zwei Mal pro Haushaltsjahr als Mitveranstalter fungieren.
  • Die Gesamtfinanzierung ist unter Berücksichtigung der möglichen staatlichen Förderung hinreichend gesichert.
  • Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Die Fördersumme beträgt max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben und ist auf 2.500 € gedeckelt.
  • Jazzkonzerte, die keinen „&-More“-Anteil aufweisen
  • Öffentlich nicht zugängliche Projekte
  • Audio- und Videoproduktionen
  • Benefizveranstaltungen
  • Wettbewerbe
  • Veranstaltungen mit kulinarischem Schwerpunkt
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellen Charakter

Personalkosten:
Gagen der professionellen Musiker/-innen (Richtsatz: 400 € pP) sowie weitere Personalkosten z. B. Projektleitung, Technik

Sachkosten, u. a.:

  • Miete der Location
  • Licht- und Tontechnik
  • Instrumentenleihe
  • Werbemaßnahmen können mit max. 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts gefördert werden. Dazu zählen:
  • Design und Druck von Werbemitteln
  • Aufnahmen kurzer Imageclips als Werbung für Projekt
  • Allgemeine Werbemaßnahmen u. a. über Social Media Ads
  • KSK
  • GEMA
  • Verkaufsgebühren des Ticketdienstleisters
  • Bewirtung, Übernachtung und Reisekosten von Projektbeteiligten
  • Probenhonorare
  • Laufende Betriebskosten und alle sonstigen Ausgaben, die keinen eindeutigen Projektbezug haben und die auch ohne die Durchführung des zu fördernden Projektes angefallen wären.
  • Weiter- und Fortbildungskosten
  • Ausgaben für Kompositionsaufträge
  • Künstlergeschenke
  • Merchandise
  • Ausgaben für Audio- und Video-Produktionen/-aufzeichnungen

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

  • Selbsterwirtschaftetes Vermögen
  • Nicht-projektbezogene Zuschüsse Dritter
  • Nicht-zweckgebundene Spenden
  • Ticketeinnahmen
  • Projektbezogene Zuschüsse Dritter
  • Zweckgebundene Spenden

Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Die Förderung beträgt max. 2.500 € und umfasst max. 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Projektausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind, müssen von der antragstellenden Person selbst getragen werden.
Die beantrage Fördersumme entspricht der maximal erhältlichen Fördersumme. Geringere Ausgaben können die Fördersumme reduzieren.

Nein, das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Sie können jedoch mit Antragstellung den vorzeitigen Vorhabenbeginn beantragen, um vor Erlass eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt förderunschädlich beginnen zu können.

  • Die Ausstellung des vorzeitigen Vorhabenbeginn ermöglicht Ihnen, förderunschädlich mit dem Projekt zu beginnen.
  • Vor Einreichung des Antrages und Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns ist es möglich, Planungen vorzunehmen, bspw. die Anfrage von Musikerinnen und Musikern, Räumen oder Partnern. Es dürfen jedoch noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen werden.
  • Denn als Projektbeginn ist bei Förderung jeder Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen zu werten.
  • Aus der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Je Haushaltsjahr und antragstellender Person können max. zwei Anträge eingereicht werden. Zudem ist jede Profi-Musikerin/ jeder Profi-Musiker zwei Mal im Jahr als Side(wo)man förderfähig. Das bedeutet, dass eine Person vier Mal pro Haushaltsjahr in Anträgen vorkommen darf, zwei Mal als antragstellende Person, zwei Mal als mitwirkender Teil eines Jazz & More-Projekts. 

Anträge für Projekte, die bis zum 31. März 2025 stattfinden sollen, können Sie im Haushaltsjahr 2024 einreichen. Letztmöglicher Termin zur Einreichung: 08. Dezember 2024.
Anträge für Projekte, die nach dem 31. März 2025 stattfinden sollen, müssen bis zum 31. März 2025, 23:59 MEZ beim Bayerischen Musikrat über das Antragsformular digital eingereicht werden. Es gilt die Ausschlussfrist.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig über das Antragsformular ein, damit bei inhaltlichen oder technischen Fragen noch genügend Zeit für die Klärung besteht. Zudem beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung und Bewertung der Anträge Zeit in Anspruch nehmen.

  • Ausführliche Projektbeschreibung als PDF.

Folgende Themen sollten ausgeführt werden: Idee und Konzept, Anteil Jazz und Anteil „More“, Umsetzung, Beschreibung der beteiligten Personen und Partner etc.

  • Ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. Die Excel-Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans ist verpflichtend und – umgewandelt in eine PDF-Datei – einzureichen. Bitte speichern Sie die Excel-Datei auch im Excel-Format für mögliche Nachfragen ab.

Alle Uploads sind auf 10 MB beschränkt. Als Dateiformat ist nur PDF möglich. Mehrere Dokumente fassen Sie bitte zu einer PDF-Datei zusammen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte jazz@bayerischer-musikrat.de unter Angabe der antragstellenden Person, der Antragsnummer sowie einer genauen Beschreibung des Problemfalls. Bitte hängen Sie vollständige Screenshots an, die die Fehlermeldung lesbar zeigen.

Bitte wenden Sie sich umgehend an uns (jazz@bayerischer-musikrat.de), wenn

  • sich der Projektzeitraum ändert,
  • sich inhaltliche Änderungen ergeben,
  • der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist oder nicht mit der bewilligten Zuwendung zu erreichen ist,
  •     Sie weitere Drittmittel und andere öffentliche Mittel für denselben Zweck erhalten.

Bitte rufen Sie mit Eingabe des Verwendungsnachweises die Mittel per Mail ab. Geben Sie hierzu bitte Ihre Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC) sowie Ihre Steuernummer an.

Die Mittel müssen nach Auszahlung innerhalb von drei Monaten für fällige Zahlungen verwendet werden (siehe 7.2.1 der VV zu Art 44 BayHO).

Auf Plakaten, Flyern sowie in allen Pressemitteilungen, die der Veranstalter anlässlich der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Bayerischen Musikrats (BMR) geförderten Veranstaltung herausgibt, ist in geeigneter Weise auf die Förderung hinzuweisen.
Das Logo des StMWK sowie des BMR erhalten Sie auf Nachfrage unter jazz@bayerischer-musikrat.de.

Der einfache Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Eine Einreichung von Belegen ist nicht notwendig. Der Sachbericht geht darauf ein, ob der Förderzweck erfüllt werden konnte, also ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden konnten und erläutert Änderungen bzw. Abweichungen hiervon, sofern es welche gab.
Eine Vorlage für den Verwendungsnachweis erhalten Sie auf Nachfrage bei uns.

Den gesamten Verwendungsnachweis reichen Sie digital ein und senden diesen bitte per E-Mail an folgende Adresse: jazz@bayerischer-musikrat.de.

Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 6 Monate (vgl. 6.1 AnBest-P) nach Ende des Projektzeitraumes eingereicht werden. Es liegt in Ihrem Interesse, den Verwendungsnachweis zeitnah nach Projektabschluss einzureichen, da erst dann die Fördergelder ausbezahlt werden.

Belege sowie die Antrags- und Bewilligungsunterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bayerische Oberste Rechnungshof sind berechtigt jederzeit (vertieft) zu prüfen.

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