Allgemeine Informationen

Der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr Mittel zur Jazzförderung zur Verfügung.

Anträge (Jazzfestivalförderung) und Bewerbungen (Prämierung von Jazzprogrammen) werden seit dem 01.01.2019 nicht mehr vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst direkt, sondern von der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH bearbeitet.
 

Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH
Jazzförderung
Kurfürstenstr. 19
87616 Marktoberdorf

 

Für Rückfragen steht Herr Manuel Mayerle im Projektbüro gerne zur Verfügung.

 

 

Foto: Bayerisches Jazzinsitut