Bewerbungen zum Musikförderpreis des Bezirks Schwaben können über das Online Bewerbungsformular eingereicht werden.
Nachwuchsmusikerinnen und -musiker können sich 2026 um den mit insgesamt 45.000 Euro dotierten Musikförderpreis des Bezirks Schwaben bewerben. Die Auszeichnung für herausragende musikalische Leistungen unterstützt regionale Musikerinnen und Musiker und trägt zur Entwicklung eines innovativen und vielschichtigen Musiklebens bei. Einsendeschluss ist der 30. April 2026.
„Der Musikförderpreis ermöglicht dem musikalischen Nachwuchs in Schwaben künstlerischen Spielraum, etwa für ein außergewöhnliches Konzertprojekt oder Formate mit inklusivem oder genreübergreifendem Ansatz. Daher bin ich gespannt auf die Bewerbungen für den Musikförderpreis 2026", betont Bezirkstagspräsident Martin Sailer.
Bewerbungen werden bis einschließlich 30. April 2026 angenommen
Der Bayerische Musikrat organisiert den Musikförderpreis und nimmt Bewerbungen digital bis zum 30. April 2026 entgegen. Die Bewerbungen sollen Informationen über die Künstler/-innen, ihre musikalische Vita, bisherige Auftritte und gegebenenfalls Soundbeispiele enthalten. Darüber hinaus benötigt die Jury eine aussagekräftige Konzert- bzw. Projektbeschreibung, für die das Preisgeld verwendet werden soll.
Preisverleihung mit öffentlichem Konzert im November in Marktoberdorf
Die Preisverleihung 2026 findet im Rahmen eines öffentlichen Konzerts am 23. November 2026 in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf statt.
Bewerbungsvoraussetzungen – alle musikalischen Stilrichtungen sind möglich Der Musikförderpreis ist unabhängig vom Genre: Rock, Pop, Jazz, Volksmusik oder Klassik – Musikerinnen und Musiker aller Stilrichtungen können sich bewerben. Zudem sind neben Einzelpersonen und Ensembles auch Dirigentinnen, Komponist/-innen sowie Orchester zugelassen. Wichtig ist, dass der Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben liegt. Bewerben können sich auch Künstler/-innen von nationaler oder internationaler Bedeutung mit Wurzeln im Bezirk Schwaben. Eine unabhängige Jury wählt die Gewinner/-innen aus und entscheidet über die Verteilung des Preisgeldes von insgesamt 45.000 Euro.
Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger des Musikförderpreises
Mit dem Musikförderpreis zeichnet der Bezirk Schwaben in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Musikrat seit 2019 junge musikalische Talente aus Schwaben aus und fördert damit die Vielfalt der schwäbischen Musikszene. Preisträger/-innen waren bisher beispielsweise die Harfenistin Lea Maria Löffler (2025), das Ensemble Fagotti Parlandi (2024), der Komponist Patrick Schäfer (2023), Sopranistin Andrea Jörg (2021), die DIADEMUS vocalisten (2020) oder
Violinistin Nathalie Schmalhofer (2019).
Kontakt und Bewerbung
Musikförderpreis des Bezirks Schwaben
Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH
Manuel Mayerle
Kurfürstenstraße 19, 87616 Marktoberdorf
Tel.: 08342 9618-76
E-Mail: musikfoerderpreis@bayerischer-musikrat.de
Hier geht’s zum Bewerbungsformular:
https://form.jotform.com/260192664988977
Weitere Informationen zum Musikpreis und zu den bisherigen Preisträgerinnen und Preisträgern unter www.bayerischer-musikrat.de/musikfoerderpreis und www.bezirk-schwaben.de/musikfoerderpreis.
Foto
2025_Musikförderpreis_Preisverleihung_Fotograf Alfred Michel
Bildunterschrift: 2025 ging der Musikförderpreis an (von links): die Harfenistin Lea Maria Löffler, die Violinistin und Komponistin Teresa Allgaier und an den Tubisten, Musikpädagogen und Komponisten Florian Mayrhofer.
Bildnachweis: Fotograf Alfred Michel
Bezirk Schwaben
Der Bezirk Schwaben ist einer von sieben bayerischen Bezirken und übernimmt als dritte kommunale Ebene Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden (1. Ebene), Landkreise und kreisfreien Städte (2. Ebene) hinausgehen. Im Bereich Soziales unterstützt der Bezirk Menschen mit Behinderung im Alltag, leistet Hilfe zur Pflege und betreibt das eigenständige Kommunalunternehmen, die Bezirkskliniken Schwaben. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen die Bereiche Kultur, Bildung, Europa und Umwelt.
Das Verwaltungsgebiet des Bezirks ist identisch mit dem des Regierungsbezirks Schwaben. Die Regierung von Schwaben ist im Gegensatz zum Bezirk Schwaben eine staatliche Mittelbehörde und vollzieht staatliche Aufgaben. Weitere Informationen über den Bezirk Schwaben finden Sie unter www.bezirk-schwaben.de.