Der Musikförderpreis des Bezirks Schwaben wird an Nachwuchsmusiker oder -ensembles
verliehen, die zur Entwicklung eines innovativen, hochwertigen und vielfältigen Musiklebens
im Bezirk Schwaben beitragen. Neben diesem Hauptzweck der Förderung von
Nachwuchskünstlern können in Ausnahmefällen auch bereits renommierte Persönlichkeiten
des Bayerisch-Schwäbischen Musiklebens mit dem Musikförderpreis als Anerkennung ihres
Lebenswerkes bedacht werden.
Mit dem Musikförderpreis soll die öffentliche Präsentation der hohen musikalischen Qualität
von im Bezirk Schwaben ansässigen Künstlern gefördert werden.
Bewerben können sich Dirigenten, Komponisten, Solisten, Orchester und Ensembles aller
musikalischen Kategorien, die herausragende musikalische Leistungen erbracht haben,
ihren Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben haben oder deren
Wurzeln im Bezirk Schwaben liegen und die von nationaler/internationaler Bedeutung sind.
Bewerbungen sind schriftlich einzureichen und zu begründen. Der Bewerbung sind
Informationen über den/die Künstler, die musikalische Vita, bisherige Auftritte und ggf.
Tonträger beizufügen und eine, im Sinne der Preisgeldverwendung, aussagefähige
Konzert- oder Projektbeschreibung.
Vorschlagsberechtigt sind außerdem die im Bezirk Schwaben ansässigen Musikverbände und
-institutionen.
Das Preisgeld in Höhe von insgesamt bis zu 50.000 Euro kann jährlich an bis zu 3 Preisträger
vergeben werden. Die Auswahl der Preisträger und die Aufteilung des Preisgeldes erfolgt
durch eine unabhängige Jury.
Das Preisgeld muss dazu verwendet werden, hochwertige Konzertauftritte oder
herausragende musikalische Projekte der Preisträger im Bezirk Schwaben, z.B. durch die
ergänzende Verpflichtung international renommierter Konzertpartner oder die Umsetzung
besonderer Projektideen, zu ermöglichen.
In Einzelfällen und in Absprache mit der Jury kann das Preisgeld auch für andere Projekte,
beispielsweise die Produktion eines Tonträgers, die Anschaffung eines Instruments oder für
ein Stipendium, eingesetzt werden.
Preisträger sind im Folgejahr von einer erneuten Bewerbung ausgeschlossen.
Der Bezirk Schwaben beauftragt die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH, Kurfürstenstraße 19, 87616 Marktoberdorf mit der Organisation und Durchführung des Musikföderpreises.
Die formlose und vollständige Bewerbung auf den Musikförderpreis des Bezirks Schwaben ist bei der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH einzureichen. Einsendefrist für das Jahr 2022 ist der 31. Oktober 2022.
Hier gehts zu den "Downloads". (Flyer 2022, aktuell gültige Statuten)
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