Allgemeine INformationen

Der Bezirk Schwaben vergibt den Musikförderpreis, um die regionale Musiklandschaft zu unterstützen. Die Auszeichnung richtet sich an Nachwuchsmusikerinnen und -musiker sowie Nachwuchsensembles, die zur Entwicklung eines innovativen, hochwertigen und vielfältigen Musiklebens beitragen. Der Musikförderpreis kann in Ausnahmefällen zudem das Lebenswerk einer renommierten Persönlichkeit des bayerisch-schwäbischen Musiklebens würdigen.

Mit dem Musikförderpreis soll die öffentliche Präsentation der hohen musikalischen Qualität
von im Bezirk Schwaben ansässigen Künstlerinnen und Künstlern gefördert werden.

 

Wer kann sich bewerben?

Zugelassen sind herausragende Dirigenteninnen, Komponisten, Solisteninnen, Orchester und Ensembles aller musikalischer Kategorien, deren Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben liegt. Bewerben können sich auch Künstlerinnen und Künstler von nationaler oder internationaler Bedeutung mit Wurzeln in Bayerisch-Schwaben.

 

Preisgeld & Verwendungszweck

Der Musikförderpreis des Bezirks Schwaben ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 45.000,- € dotiert und kann jährlich an bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger vergeben werden. Die Auswahl der Preisträgerinnen Preisträger trifft eine unabhängige Jury. Sie entscheidet zudem über die Aufteilung des Preisgeldes.

Das Preisgeld muss für hoch- wertige Konzertauftritte oder herausragende musikalische Projekte der Preisträgerinnen und Preisträger im Bezirk Schwaben verwendet werden und soll z. B. die Umsetzung besonderer Projektideen oder die ergänzende Verpflichtung international renommierter Konzertpartnerinnen und -partner ermöglichen. In Einzelfällen und in Absprache mit der Jury kann das Preisgeld auch für andere Projekte eingesetzt werden, beispielsweise für die Produktion eines Tonträgers, die Anschaffung eines Instruments oder ein Stipendium.

Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung. Sie sind im Folgejahr von einer erneuten Bewerbung ausgeschlossen.

 

Bewerbung, Organisation und Durchführung

Bewerbungen müssen schriftlich (per Online Bewerbungsformular - siehe auch weiter unten im Text) eingereicht und begründet werden und enthalten: Informationen über die Künstlerinnen und Künstler, die musikalische Vita, bisherige Auftritte und gegebenenfalls Soundbeispiele sowie eine im Sinne der Preisgeldverwendung aussagefähige Konzert- bzw. Projektbeschreibung.

Auch Musikverbände und Institutionen, die im Bezirk Schwaben ansässig sind, können Vorschläge einreichen.

Der Bezirk Schwaben beauftragt die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH, Kurfürstenstraße 19, 87616 Marktoberdorf mit der Organisation und Durchführung des Musikförderpreises auf Grundlage der aktuell gültigen Richtlinien.

Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier!

Die Ausschreibung des Musikförderpreises erfolgt öffentlich. Bewerbungen/Vorschläge sind an die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH einzureichen.

Einsendefrist für das Jahr 2024 ist der 30. April 2024.

 

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Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich dieses Online Bewerbungsformular!

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Den aktuellen Flyer finden Sie hier!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Musikförderpreis des Bezirks Schwaben.

Hier gehts zu den "Downloads". (Flyer 2024, aktuell gültige Richtlinien)

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