Der Bayerische Musikrat lud am 12.04.2024 in Augsburg zur Fachtagung zum Thema „Musik im schulischen Ganztag“. Die inhaltliche Ausrichtung und Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM), dem Tonkünstlerverband Bayern (TKVB) und der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM).
Anlass zur Fachtagung war der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive aufwachsende Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter und die damit verbundenen Fragen zu musikalischen Angeboten im Ganztag.
Zur Fachtagung waren musikalische Bildungspartner im Ganztag eingeladen, um sich zu informieren, zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Im Vorfeld nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen.
Die hohe Beteiligung von über 100 Teilnehmerinnen sowie der lange Fragenkatalog im Vorfeld der Fachtagung belegen die Dringlichkeit dieser Thematik. Es kamen Interessierte aus VBSM-Musikschulen, Freien Musikinstituten, dem TKV Bayern, Laienmusikverbänden und -vereinen sowie Freie Musikpädagoginnen und Musikpädagogen, Lehrende und Studierende an Musikhochschulen und Universitäten und Lehrenden und Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen für Musik.
Das hohe Interesse an Information und Aufklärung seitens des Kultusministeriums zeigte sich daran, dass mehrere Vertreterinnen des Kultusministeriums und des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) zum Teil ganztägig vor Ort waren, die Thematik detailliert erklärten und sowohl im Plenum als auch in Einzelgesprächen Fragen beantworteten.
Dieses erfreulich hohe Interesse unterstreicht die Bedeutung des Themas, das auch nach der Tagung auf verschiedenen Plattformen weiterverfolgt wird.
Um 10 Uhr begann die Fachtagung, die von Karin Rawe, Generalsekretärin des BMR, moderiert wurde. Fotos: Theresa Mayer/BMR
Grußwort Dr. Helmut Kaltenhauser, Präsident des Bayerischen Musikrats:
„... gewaltige Herausforderung, ein Umbruch in der Gesellschaft ...“
BMR Präsident Dr. Helmut Kaltenhauser sprach in seinem Video-Grußwort über die Bedeutung der Musik für die Gesellschaft und die damit einhergehende Wertebildung, wodurch Musik im Ganztag eine zentrale Rolle einnehme. In kurzen Worten umschrieb er die logistischen und inhaltlichen Herausforderungen, die zu leisten sind, um den Ganztag umzusetzen. Außerschulische Angebote im Musikbereich bildeten hierbei einen Schwerpunkt. Er wies auf die Risiken und Chancen außerschulischer Musikbildungsangebote hin, bezeichnete den Ganztag als eine gewaltige Herausforderung und betonte, dass dieser nur gemeinsam zu bewältigen sei.
Videogrußwort des BMR Präsidenten Dr. Helmut Kaltenhauser
Grußwort MRin Birgit Huber:
„... ein runder Tisch für den dauerhaften Austausch ...“
Ministerialrätin Birgit Huber vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus überbrachte Grüße von Staatsministerin Anna Stolz und sprach von der Bedeutung der Musik im Leben der Kinder. Den Ganztag beschrieb sie als Chance für die Musik. Im Bewusstsein der Schwierigkeiten bei der Umsetzung und um den Austausch beizubehalten, bot sie die Einrichtung eines Runden Tisches an, gemeinsam mit MRin Alexandra Brumann vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie MR Martin Breuer vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Grußwort der MRin Birgit Huber
Eva Maria Koller (l.) und Stefanie Pistor (r.)
Stefanie Pistor, Institutsrektorin am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, berichtet von der Studie zur Entwicklung für Ganztagsschulen zwischen 2005 und 2019 und erläutert das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt mit dem Eintritt in die erste Klassenstufe und bis zum Beginn der fünften Klassenstufe hat das Schulkind einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtungen an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich.
Der aus dem GaFöG resultierende Rechtsanspruch basiert auf der Forderung nach Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit von Frau und Mann in der Berufswelt sowie der Balance zwischen Familie und Arbeitswelt. Die Umsetzung erfordert das Zusammenwirken verschiedener Vertreter und Institutionen wie z.B. Jugendhilfe, Kommunen, Verbände, Stiftungen, Vereine, die Schulverwaltung, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Eltern.
Zu den Zielen im Ganztag zählen die Förderung der Lernmotivation von Kindern und Jugendlichen, die Förderung ihrer sozialen und kognitiven Fähigkeiten sowie die Kompensation sozialer Nachteile.
Im Ganztag bedarf es der Vielfalt und Beziehung. Kinder brauchen ein nahrhaftes Mittagessen, Freizeit nach dem Regelunterricht, auch Hausaufgabenzeit und eine optimale Förderung hinsichtlich der Unterrichtsfächer wie auch jener Bereiche, die Grundkompetenzen wie eine gezielte Sprachförderung betreffen sowie sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten, die es Kindern ermöglichen, aus einer bereits für sie festgelegten sozialen Rolle auszubrechen.
Aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen betrachtet geht es in erster Linie darum, Angebote und Räume zu schaffen, die die Erfahrung von Zugehörigkeit, Selbst- und Mitbestimmung, das Erleben von Kompetenz, die Anbindung in den Sozialraum und gutes Zusammenwirken aller Beteiligten ermöglicht.
Das kann mit Musikangeboten gelingen:
Dies ist nur zu erreichen, wenn alle Beteiligte gemeinsam gesteckte Ziele im Ganztag einvernehmlich verfolgen und umsetzen.
Eva-Maria Koller, Ganztagskoordinatorin in Oberbayern, erklärt die 5 verschiedenen Angebotsformen im Ganztag.
GGTS – Gebundener Ganztag / Schwerpunkt: schulische Förderung
KOGA München - Kooperative Ganztagsbildung
OGTS – Offener Ganztag / Schwerpunkt: pädagogische Betreuung
MiB – Mittagsbetreuung - Schwerpunkt: pädagogische Betreuung
Hort/Haus für Kinder
Bei der Entscheidung für die Angebotsform gilt: Die Betreuung soll so individuell wie möglich sein. Verschiedene Finanzierungsbehörden haben dann die Aufsicht über die Angebote.
Angebotsformen Stand April 2024:
· Angebotsform: GGTS – Gebundener Ganztag / Schwerpunkt: schulische Förderung
Rhythmisierter Unterricht von 8 – 16 Uhr
· Angebotsform: OGTS – Offener Ganztag / Schwerpunkt: pädagogische Betreuung
Angebote im Anschluss an den regulären Unterricht. Die Leitung hat der Träger, der auch das Personal stellt. Kosten für das Mittagessen tragen die Eltern, je nach den Gegebenheiten vor Ort erhalten sie evtl. einen Zuschuss.
· Angebotsform: MiB – Mittagsbetreuung - Schwerpunkt: pädagogische Betreuung
· Angebotsform: KOGA München - Kooperative Ganztagsbildung
Freistaat und Landeshauptstadt München haben unter dem Arbeitstitel „Kooperative Ganztagsbildung“ gemeinsam ein neues Ganztagsmodell für Grundschulkinder in der Landeshauptstadt München entwickelt. Das Ganztagsmodell wurde mit dem Schuljahr 2018/2019 in einem Modellversuch an der Grundschule am Pfanzeltplatz in der Landeshauptstadt München gestartet. Mit dem Schuljahr 2019/2020 starteten in München neun weitere Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung.
Weiterführende Informationen:
https://stadt.muenchen.de/infos/kooperative-ganztagsbildung.html
· Angebotsform: Hort/Haus für Kinder
Der Hort richtet sich insbesondere an Schulkinder von sechs bis 14 Jahren. Er ist eine familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtung für Schulkinder. Als ein Angebot der Tagesbetreuung von Schulkindern hat der Hort einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der die Entwicklungsförderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zur Richtschnur hat. Die ganzheitliche Förderung von Schulkindern setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.
Z. B. Verein/Musikschule als Kooperationspartner stellt den Antrag für die Durchführung der Ganztagsangebote, übernimmt das Bildungs- und Betreuungsprogramm inkl. Essen etc. für die Zeit unmittelbar im Anschluss an den Unterricht bis 16 Uhr. Dafür kann sich ein Verein / eine Musikschule oder mehrere Vereine / Musikschulen bzw. externe Partner als Kooperationspartner anbieten, sofern ein Kooperationspartner nicht die gesamte Zeit personell besetzen kann. Entscheidend ist, dass dann jeder Partner einen eigenen Kooperationsvertrag mit der Schule abschließt und dass jeder Kooperationspartner einen OGTS – Offenen Ganztagskoordinator benennen muss.
➡ Erklärungen hierzu siehe Film „Trägerberatung Kooperation Partner – Ganztagsschule“ unter
https://www.ganztag.isb.bayern.de/partner-werden-partner-sein/informationsfilme/
Ein/e Musiker/in kann auch bei einem Träger (Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Vereine etc.) angestellt sein. Sie/er ist dann kein schulisches Personal, sondern das Personal des Trägers. Die Bezahlung der Musikerin/des Musikers übernimmt der Träger aus den Mitteln, die er vom Staat für die Durchführung des Ganztagsangebots erhalten hat.
Das Kind, das den offenen Ganztag nutzt, geht in seinen Chor/Musikunterricht und dann zurück in den Ganztag. Anfallende Kosten für Chor/Musikunterricht tragen die Eltern.
Die jeweiligen Regierungen schließen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzeptes Verträge mit Einzelpersonen ab. Dies gilt für die Beschäftigung von Einzelpersonen im offenen und im gebundenen Ganztag. Das Beschäftigungs- und Dienstverhältnis erfolgt auf Vorschlag der Schulleitung. Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss übernimmt die jeweilige Regierung.
Eva-Maria Koller ermutigt die Teilnehmenden, im Fall einer geplanten Kooperation mit der Idee in die Schulen zu gehen, um im ersten Schritt zu erfahren, was möglich ist.
Stefanie Pistor empfiehlt, grundsätzlich in folgenden Schritten vorzugehen:
Stefanie Pistor bietet allen Teilnehmenden an, sich bei Fragen zum Ganztag jederzeit an das ISB zu wenden.
Hier der Link zum Kongress: https://www.ganztag.isb.bayern.de/unsere-weiterbildungsangebote/praesenzveranstaltungen/#c61348
Teilnahme ist in Präsenz oder per Stream möglich.
Kontakte
ISB: Referat Ganztag ISB
https://www.ganztag.isb.bayern.de/
Ganztagskoordinatoren an den Regierungen:
https://www.km.bayern.de/gestalten/ganztagsschule#ansprechpartner
Weitere Informationslinks:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
https://www.km.bayern.de/gestalten/ganztagsschule
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/
Hier finden Sie die gesamte Präsentation von Frau Pistor und Frau Koller als pdf.
Dr. Martina Schliessleder
Leiterin der Fachstelle Schulentwicklung und Bildung der Stadt Augsburg
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Dr. Martina Schliessleder nennt, wie bereits Stefanie Pistor, das von Bundestag und Bundesrat im September 2021 verabschiedete Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter und ergänzt, dass der Rechtsanspruch gilt – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelte.
Mit dem Hinweis auf das angestrebte Ziel der Stadt Augsburg, eine Betreuungsquote von 90% zu erreichen, um nach dem Besuch der Kindertageseinrichtung einen Anschluss im erforderlichen Umfang zu gewährleisten, erläutert sie die in Bayern unterschiedlichen Angebote und Formen der Schulkindbetreuung mit eigenen Worten.
Sie differenziert zwischen Angeboten unter Schulaufsicht (verlängerte Mittagsbetreuung, offene und gebundene Ganztagsschule mit Ergänzung um Randzeiten- und Ferienbetreuung) und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (Hort und die kooperative Ganztagsbildung) und definiert im Detail:
Kinder nehmen am Pflichtunterricht einer Regelklasse teil. Im Anschluss folgt die Mittagsbetreuung mit einem sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichteten Betreuungsangebot. Die Kinder werden bis mindestens 15.30 Uhr betreut. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt meist bei einem freien Träger oder bei der Kommune. Es fallen Elternbeiträge an.
Es besteht die Verpflichtung von Seiten der Eltern, mindestens 2 Tage pro Woche zu buchen. Kinder werden im Anschluss an den Pflichtunterricht einer Regelklasse jahrgangsstufenübergreifend im flexiblen Verband betreut. Die Betreuung findet durch weiteres pädagogisch tätiges Personal eines externen Kooperationspartners statt. Kostenfreies Angebot für Eltern.
Kinder sind zur Teilnahme am gesamten Unterricht einer gebundenen Ganztagsklasse verpflichtet. Jeder Unterrichtstag gestaltet sich als rhythmisierte Verteilung von Pflichtunterricht, Studierzeiten und Entspannungsphasen im festen Klassenverband. Begleitet wird das Angebot durch Lehrkräfte und/oder weiteres pädagogisch tätiges Personal. Kostenfreies Angebot für Eltern.
Es handelt sich um eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung zur Betreuung außerhalb der täglichen Schulzeit. Im Hort werden Kinder derzeit auch freitags und in den Ferien betreut. Kostenpflichtiges Angebot.
Angebot der Jugendhilfe, das im Schulhaus in der Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe stattfindet. Es gibt zwei Varianten: Die rhythmisierte Variante, die der gebundenen Ganztagsklasse entspricht. Bei der flexiblen Variante findet die Betreuung in jahrgangs- und klassenübergreifenden Gruppen statt, vergleichbar mit dem offenen Ganztag, nur in anderer Qualität. Es fallen Elternbeiträge an.
Zu den größten Hürden im aktuellen Entwicklungsprozess zählt die Finanzierung, um durchgängig Qualität in den Betreuungs- und Ganztagsmodellen zu gewährleisten.
Von Seiten der Stadt Augsburg wie auch von Seiten anderer Städte und Gemeinden besteht großes Interesse, auch externe Akteurinnen und Akteure mit in die Gestaltung und Umsetzung des Ganztags zu integrieren.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen ist eine große Herausforderung, aber auch gleichzeitig die Chance, „vernetzte Schule“ weiterzuentwickeln, neue Kooperationen zu denken, zu nutzen und zu intensivieren und damit Bildung für alle Kinder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gemeinsam chancengerecht zu gestalten.
Hier gehts es zum Videostatement von Dr. Martina Schließleder auf dem YouTube Kanal des Bayerischen Musikrats: https://youtu.be/ntYAGFDSc-w
STATEMENT
Robert Wagner
Leiter der Musikschule Fürth und Vertreter des Netzwerks Inklusion im VBSM
VBSM zur Musik im schulischen Ganztag: Können öffentliche Musikschulen einen Beitrag leisten, um diese Herausforderung zu meistern?
In der Hinführung zum Thema beschreibt Robert Wagner die Finanzierung, Aufgaben und Möglichkeiten der Sing- und Musikschulen in Bayern als eigenständige Bildungseinrichtung. Bemessen am Gesamtvolumen der Unterrichtsangebote der Sing- und Musikschulen dienen anteilig 2% der Berufsvorbereitung und 98% der Breitenbildung. Bei allem sehen sich die Sing- und Musikschulen in der Pflicht, Leistung, Qualität und Teilhabe zu gewährleisten. Teil-Habe an musisch-kultureller Bildung sei ein Menschenrecht und die Befähigung zur musikalischen Teil-Gabe das, was der VBSM im Rahmen der Zuständigkeit und Möglichkeiten der einzelnen Sing- und Musikschule und leiste. Schwierig werde es, wenn das Engagement im Bereich Ganztagskooperation das bisher geleistete Aufgabenspektrum gefährdet oder eine Sing- und Musikschule vor Ort gar nicht existiert.
Daraus lassen sich die Gelingensbedingungen für Kooperationen im Ganztag definieren:
Hier finden Sie die gesamte Präsentation von Robert Wagner als pdf.
STATEMENT
Ute Schmid-Holzmann
Sprecherin des Ausschusses „Freie MusikpädagogInnen“ im Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB)
Bisherige Erfahrungen mit dem Ganztag
Durch die Möglichkeit der unterschiedlichen Schwerpunktsetzung jeder Schule im Ganztag, war es für soloselbständige Freie MusikpädagogInnen (FMP) sehr mühsam, ein Angebot zu erstellen und durchzuführen.
Verschiedene Organisationsstrukturen an verschieden ausgerichteten Grundschulen, Kooperationspartner, örtlich Besonderheiten und Vieles mehr machten die Vor-, Nachbereitung und Durchführung sehr zeitintensiv und das oftmals für Angebote von nur 1 - 2 Std pro Woche. Zudem werden in der OGT für 60 Minuten nur 35,38 € brutto bezahlt, was in der Summe ein Engagement für einen Freiberufler komplett unrentabel macht.
Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Bei der letzten Fachtagung des BMR 2018 zu diesem Thema wurde immer wieder auf die Notwendigkeit von Qualität in den Angeboten für die GTS gesprochen. In der Realität sieht es aber so aus, dass die Schulleiter möglichst viele Kinder gleichzeitig versorgt wissen wollen, ohne allzu großen organisatorischen Aufwand und unter Berücksichtigung des Budgets - ein nachvollziehbares Ansinnen.
Qualitätsvoller Instrumentalunterricht mit einer Gruppe in Klassenstärke ist aber äußerst anspruchsvoll und kann nicht erreicht werden mit dem vorgesehenen Budget, vor allem im OGT.
Zielführender aus Sicht der MusikpädagogInnen sind Kleingruppen oder auch Einzelunterricht für individuelle Förderung. Dazu müssten aber die Rahmenbedingungen anders aussehen als in der aktuellen Situation.
Forderungen des TKVBs für seine soloselbständigen Mitglieder
Deswegen sieht es der TKVB mit seinen soloselbständigen Freien MusikpädagogInnen als unerlässlich an, folgende Bedingungen/Forderungen anzusprechen, um Verbesserungen für Freischaffende MusikpädagogInnen in der GTS zu erreichen:
Anmerkung zur aktuellen politischen Diskussion
a) Rechtsanspruch auf GTS-Platz
Der TKVB sieht eine große Chance darin, viele Kinder mit Musik in Kontakt zu bringen in einer sensiblen Phase ihres Lebens. Von bekannten Musikern weiß man, dass diese oftmals in der Grundschulzeit ihre musikalischen Vorlieben entdeckt und entwickelt haben. Diese Begegnung soll aber so stattfinden, dass die Motivation für die Musikausübung erhalten bleibt bzw. noch wächst. Hierfür die Rahmenbedingungen zu schaffen ist tatsächlich eine große Chance, die aber auch verpasst werden kann.
b) Anmerkung zur aktuellen Diskussion über die Zusammenlegung von Kunst/Werken und Musik in der Grundschule:
Nach der letzten BMR-Tagung zum Thema Ganztagsschule im Jahr 2018 waren sich alle Beteiligten einig, dass kulturelle Bildung eine originäre Aufgabe der Schule darstellt. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn Fachpersonal und Stundenzahl in ausreichendem Maße vorhanden sind. Der TKVB sieht in der geplanten Zusammenlegung der 3 Fächer die Gefahr einer Kürzung des Bildungsbereichs Musik.
Über die Transferwirkung von musikalischer Betätigung auf Naturwissenschaften und Spracherwerb wurde viel geschrieben; und diese Tatsache sollte inzwischen allgemein bekannt sein. Dazu möchte ich mich jetzt nicht näher auslassen. Des Weiteren gilt zu bedenken, dass gerade in der Grundschule Interesse für kulturelle Themen geweckt und die Weichen für weitergehende Beschäftigungen der Kinder mit Musik gestellt werden.
Deswegen kann für eine Kulturnation gar nicht zu viel musische Beschäftigung im Grundschulalter stattfinden. Denken wir an die Konzert- und Theatergänger und MusikerInnen von morgen. Der TKVB möchte hierzu seinen Beitrag leisten.
STATEMENT
Markus Becker
Landesverband der freien Musikinstitute in Bayern e.V.
In seiner Einleitung betont Markus Becker, dass Musik etwas mit Leistung zu tun habe und stellt die Frage, wo in den Schulen der Platz fürs Üben sei. Er ist der Überzeugung, dass es ein gutes Konzept und gute Qualität braucht, um Kinder nicht zu verlieren.
In seinem Vortrag gab er einen Einblick in die Organisation, Struktur, Wertevorstellung und Aufgabenbereiche freier Musikinstitute und deren Vorteile.
Freie Musikinstitute sind …
Vorteile freier Musikinstitute
Freie Musikinstitute wünschen sich …
Finanzielle Mittel für Musikprojekte sollten …
Hier finden Sie die gesamte Präsentation von Markus Becker als pdf.
STATEMENT
Andreas Horber
Geschäftsführer und Leiter des Referats Laienmusik im Bayerischen Musikrat
Andreas Horber führte aus, dass die Laienmusik bereits im Kontakt mit den Schulen stehe. Die Laienmusik decke in Bayern flächenmäßig und inhaltlich ein großes Spektrum ab und wolle in den Schulen verstärkt mitwirken.
Er benannte Themen und Aspekte, die die Laienmusik im Blick auf eine Mitwirkung an Schulen bzw. im Ganztag gegenwärtig beschäftigen. Dazu zählen
Abschließend unterstrich Andreas Horber seine Hoffnung, dass viele Kinder weiterhin in die Vereine gehen. Er ermutigte das Publikum, die Sache Ganztag gemeinsam anzugehen und sich den Aufgaben zu stellen.
Projektvorstellung
Karl Höldrich, Leiter der Sing- und Musikschule der Mozartstadt Augsburg
Karl Höldrich erläuterte sehr praxisnah den erfolgreichen Ansatz der Sing- und Musikschule Augsburg. Auf der Grundlage von weitreichendem pädagogischen Wissen könne man die Kinder für Musik begeistern.
Die Sing- und Musikschule Augsburg hat insgesamt 150 Kooperationen im gebundenen Ganztag in Augsburg. Das Personal betreut 1.200 -1.400 Kinder in der Woche in 90-Minuten-Einheiten.
Die Lehrerpersonalkosten trägt zu 85 % die Stadt Augsburg.
Trotz dieser guten Kooperation sieht Karl Höldrich dringenden Handlungsbedarf bezüglich folgender Bereiche: Räume, Aus,- Fort- und Weiterbildung, disziplinarische Angelegenheiten, Bezahlung der Musikpädagogen, die unter dem Satz einer Lehrkraft liegt.
Projektvorstellung
Markus Becker, Leiter des downtown music institutes in Augsburg
Markus Becker betreut mit seinem Institut „down town music“ 12 Grundschulen, 4 Realschulen, 10 Mittelschulen, 4 Gymnasien, 3 Förderschulen und 1 freie Schule. Das sind insgesamt 34 Kooperationen in 3 GGTS (gebundener Ganztag) und 5 OGTS (offener Ganztag).
Das Angebot des Instituts „down town music“ an Mittelschulen umfasst 4 Bausteine:
Praxisbeispiel:
UNSERE SHOW – Die größte Band der Stadt
https://www.youtube.com/watch?v=ZJIc_ag6apc&t=18s
UNSERE SHOW – Dokumentation 2012:
https://www.youtube.com/watch?v=IQ4DvEC9tmI
Facts:
Aus seinen Erfahrungen heraus unterstreicht Markus Becker die Bedeutung der Kommunikation
Hier finden Sie die gesamte Präsentation von Markus Becker als pdf.
Karina Schönberger, freie Musikpädagogin aus Denklingen im Gespräch mit Karin Rawe, Generalsekretärin im Bayerischen Musikrat
Karina Schönberger (l.) und Karin Rawe (r.)
Zunächst eine kurze Vorstellung Ihrer Person und Ihres Werdegangs als freie Musikerin/Musikpädagogin.
Seit wann bestehen die Bläserklassen in Denklingen, die Sie leiten und wie viele sind es?
Wer hat Sie für die Leitung angefragt?
Warum gab es zwischenzeitlich eine Krise – lag es am Geld oder gab es noch andere schwierige Punkte?
Wer hat sich für die Fortführung der Bläserklassen eingesetzt? Eltern, Verein, Lehrer, Gemeinde?
Wie haben sich die Bläserklassen danach entwickelt?
Was sind aktuell die größten Probleme in/für die Bläserklassen? Finanzen, Räume, Instrumente, Voraussetzungen bei den Kindern, regelmäßige Teilnahme etc.?
Welche Rückmeldungen bekommen Sie von Kindern, Lehrern, Eltern, Vereine etc.?
Gibt es (viele) Kinder, die nach dem Besuch der Bläserklassen weitermusizieren, im Verein, in einer Musikschule, privat etc.?
Was bedeutet Ihnen die Arbeit mit den Kindern in der Schule? Wie unterscheidet sie sich von Ihrer sonstigen pädagogischen Arbeit?
Ihr persönliches Statement zur Zusammenarbeit von freien Musikpädagogen und Schulen.
AG 3 Petra Schweitzer (mit Mikro), Franziska Reitenberger (m.) und MinR Birgit Huber (sitzend)
Die Teilnehmenden wählten am Nachmittag Arbeitsgruppen, um ihre Fragen zu stellen, Erfahrungen auszutauschen und Handlungsfelder zu definieren, die der Bayerische Musikrat im Nachgang der Fachtagung als Arbeitsauftrag für sein weiteres Vorgehen zur Förderung der Musik im Ganztag aufgreifen wird.
AG I mit dem Schwerpunkt auf den gebundenen Ganztag, moderiert von Karl Höldrich, Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg und Julia Erche, Musikschule Neu-Ulm,
AG II mit dem Schwerpunkt auf den offenen Ganztag, moderiert von Gabriele Rüll, Städtische Musikschule Nürnberg und Christiane Franke, Bayerische Landeskoordinierungsstelle München
AG III mit dem Schwerpunkt auf Kooperationen von freien Musikpädagogen und Vereinen mit Ganztagsschulen, moderiert von Petra Schweizer und Franziska Reitenberger, Ganztagskoordinatorinnen an der Regierung von Schwaben
Suche über Schulämter:
https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51554728178
Hier finde ich die Schulen in meiner Region:
https://www.km.bayern.de/schulsuche
Wer eine Kooperation plant, sollte sich zunächst mit der Schulleitung oder ggf. vorab mit der zuständigen Lehrkraft der Schule in Verbindung setzen, um Interesse, Bedarf und Möglichkeiten zu besprechen.
Dies sollte unbedingt schon im Februar oder März vor Beginn der Planung des neuen Schuljahrs geschehen, da die Planung auch für den Ganztag im April/Mai stattfindet. Hat man sich vorher nicht auf eine Kooperation geeinigt, wird es sehr schwierig, ein Projekt noch unterzubringen, wenn die Stundenplanung bereits steht.
Näheres zur Förderung individueller Begabungen, zur Auswahl und zum Einsatz des Personals steht in der KMBek. „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“;
Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155¸ BayMBl. 2020 Nr. 86 bzw. in der KMBek „Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4; Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693¸ BayMBl. 2020 Nr. 227
2.1.2.4
3Im Rahmen der individuellen Förderung soll bedarfsgerecht ein besonderer Schwerpunkt auf einer nachhaltigen Sprachförderung der Schülerinnen und Schüler liegen. 4Daneben soll das pädagogische Konzept zusätzliche Schwerpunkte entsprechend dem jeweiligen Schulprofil sowie den besonderen Möglichkeiten oder Bedürfnissen an der jeweiligen Schule und in der jeweiligen Schulart enthalten (z. B. Sport, musische, ästhetische und künstlerische Bildung, Inklusion, Berufsorientierung, Gesundheitserziehung). 5Im pädagogischen Konzept sind darüber hinaus Angaben zu Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit mit externem Personal bzw. mit externen Kooperationspartnern gemäß Nr. 2.4.2 zu machen.
2.4.2 (entspricht 2.1.2.2 KMBek- OGTS Jgst. 1 bis 4)
1Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger entscheiden, ob die Durchführung von außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten ganz oder teilweise durch einen freien gemeinnützigen Träger oder eine Kommune als Kooperationspartner erfolgt, und kann ggf. diesen im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger auswählen. 2Im Falle der Einbindung eines Kooperationspartners wird ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen. 3Die erforderlichen Vorabsprachen mit dem Kooperationspartner bezüglich Anzahl, Qualifizierung und Einsatzzeiten des vorgesehenen Personals erfolgen durch die Schulleitung. 4Ein eigenständiger Vertragsabschluss durch die jeweilige Schule ist nicht möglich. 5Absprachen zwischen Schule und Kooperationspartner hinsichtlich der praktischen Vertragsdurchführung dürfen den Inhalten des Kooperationsvertrags nicht zuwiderlaufen….
2.4.3 (entspricht 2.1.2.3 KMBek- OGTS Jgst. 1 bis 4)
1Der Kooperationspartner führt die Bildungs- und Betreuungsangebote überwiegend mit Personal, das durch ihn beschäftigt wird, gemäß dem jeweiligen pädagogischen Konzept und dem im Kooperationsvertrag vereinbarten Leistungsumfang durch. 2Im Einzelfall kann der Kooperationspartner auch Dritte mit der Durchführung von Betreuungs- und Bildungsangeboten beauftragen, insbesondere für besondere pädagogische Bildungsangebote; eine umfassende Beauftragung Dritter ist hingegen grundsätzlich nicht gestattet.
2.4.5 (entspricht 2.1.2.5 KMBek- OGTS Jgst. 1 bis 4)
1Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger ergänzend oder alternativ den Einsatz von Einzelpersonen für die Bildungs- und Betreuungsangebote in den gebundenen Ganztagsklassen vorsehen. 2Hierzu wird auf Vorschlag der Schulleitung ein Beschäftigungs-, oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet, das grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit zu befristen ist. 3Hierfür sind ausschließlich die von der Regierung zur Verfügung gestellten Verträge und Formulare zu verwenden.
2.7.2 (Ähnliches gilt für OGTS; s. 2.1.5.2 der KMBek – OGTS Jgst. 1 bis 4)
1Für Zusatzangebote außerhalb der Kernzeit (z. B. Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr oder an einem weiteren Wochentag) sowie für sonstige besondere Angebote während der Kernzeit können mit den Erziehungsberechtigten gemäß Nr. 2.3.6 Entgelte vereinbart werden. 2Die Entgelte sollen nach Art und Umfang der Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Angebots bemessen sein und soziale Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen. 3Wird für sonstige besondere Angebote während der Kernzeit ein Entgelt erhoben, so sind diese Angebote mit dem Elternbeirat bzw. dem Schulforum abzustimmen und bei Bedarf durch die Möglichkeit zur Teilnahme an einem kostenfreien Betreuungsangebot zu ergänzen.
In den offenen Ganztagsangeboten bis 16.00 Uhr ist laut KMBek „Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4; Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693¸ BayMBl. 2020 Nr. 227 der Einsatz eines OGTS-Koordinators oder einer OGTS-Koordinatorin verpflichtend:
KMBek 2.3.1.4
1Der Kooperationspartner bestimmt in Abstimmung mit der Schulleitung eine bei der Durchführung des offenen Ganztagsangebots an der Schule von ihm eingesetzte Person mit pädagogischer Fachqualifikation (z. B. Erzieher, Sozialpädagoge) oder Lehramtsbefähigung zum Koordinator des offenen Ganztagsangebots (OGTS-Koordinator) vor Ort. 2Dieser begleitet die Umsetzung des pädagogischen Konzepts koordinierend und ist in der Regel während der gesamten Kernzeit im Angebot anwesend. 3Bei einem Einsatz von mehreren Kooperationspartnern an einer Schule hat in der Regel jeder Kooperationspartner einen eigenen OGTS-Koordinator einzusetzen.
Der OGTS-Koordinator dient in seiner Funktion primär als „Kommunikationsknoten“: Aufgrund seiner Qualifikation ist er in der Lage, die Umsetzung des Angebots zu ko-ordinieren und hierbei alle Beteiligten – Schüler, Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und pädagogisches Personal des Kooperationspartners – zu vernetzen.
Im Leitfaden zur Qualifizierungsmaßnahme zum OGTS-Koordinator (siehe unter Offene Ganztagsschule | Ganztagsschule | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de) sind auf den Seiten 4 und 5 mögliche Aufgaben eines OHGTS-Koordinators aufgeführt.
Im KMS zur Anerkennung und Weiterqualifikation von OGTS-Koordinatoren /Personal
(Offene Ganztagsschule | Ganztagsschule | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)) werden Angaben zu Personen mit pädagogischer Fachqualifikation genannt, die ggf. als OGTS-Koordinatoren anerkannt werden können:
„Bei der Prüfung der Frage, ob eine Person in Betracht kommt, bedarf es jedoch einer genauen Betrachtung der jeweiligen pädagogischen Qualifikation im Einzelfall.
So kommen ggf. Personen in Betracht, die einen pädagogisch ausgerichteten Studiengang abgeschlossen haben, der eindeutige Bezüge zum Umgang und der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Altersgruppe aufweist. Dies trifft in der Regel auf Religions,- Sport-, Kunst- und Musikpädagogen sowie auf Personen zu, die einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Education absolviert und entsprechende Praxiserfahrung gesammelt haben.
Insbesondere ist darauf zu achten, ob die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter eine Ausbildung bzw. Studium durchlaufen hat, das sich u. a. mit Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Schulkindalter befasst und zur Leitung größerer Lern- und Betreuungsgruppen qualifiziert.“
Die Förderung der Ganztagsangebote an Schulen ist abrufbar unter
Grundlagen | Ganztagsschule | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)
Es sollte darauf geachtet werden, dass sich die Ganztagsangebote für eine große Ziel-gruppe der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eignen.
Je mehr Zeit Kinder an der Schule verbringen, umso mehr muss ihrem Freizeitbedürfnis Rechnung getragen werden. Dazu gehören sowohl gezielte Freizeitangebote wie auch freie Zeit und Freiräume zur eigenen Gestaltung. Wichtige Elemente sind dabei Entspannung, Kreativität und vor allem die Möglichkeit, soziale Kontakte im Klassen-verband oder auch jahrgangsübergreifend zu pflegen. Bei gemeinsamen Unternehmungen mit anderen Kindern spielt der Teamgedanke eine große Rolle. Das intensive Miteinander der Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem sozialem und kulturellem Hintergrund fördert ein besseres gegenseitiges Verständnis, vermittelt soziale Kompetenzen und stärkt die Persönlichkeitsentwicklung.
Aufgabe der Ganztagsschule ist es, das Angebot einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung zu schaffen. Schülerinnen und Schüler erfahren mit einer ausgewogenen Mischung aus Kultur-, Kreativ- und Sportangeboten eine sinnvolle Alternative zu PC- und Fernsehkonsum. Dabei können Lehrkräfte oder sonstiges pädagogisches Personal ein zum Unterricht ergänzendes Angebot bieten. Ein zusätzlicher Unterricht oder Ersatzunterricht ist für die Neigungs- und Freizeitangebote prinzipiell nicht angedacht. Musikalische Bildungsangebote von beispielsweise Musikverbänden/Vereinen oder freien Musiklehrkräften können jedoch gerne angeboten werden.
Punkt 2.4.1 der KMBek. „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“; Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155, BayMBl. 2020 Nr. 86
bzw. Punkt 2.1.2.1 der KMBek „Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4; Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693¸ BayMBl. 2020 Nr. 227 besagen:
1Das in gebundenen Ganztagsangeboten eingesetzte externe Personal muss die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bieten und über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie die für das jeweilige Bildungs- und Betreuungsangebot erforderliche Fachkompetenz verfügen.
Anmerkung des Bayerischen Musikrats:
Ein sehr großes Problem ist die absolut nicht ausreichende finanzielle Ausstattung des Ganztags. Verstärkt wird dies durch ein ebenso großes Problem, nämlich die schwierige finanzielle Lage der Kommunen. Beides führt dazu, dass qualifizierte musikalische Angebote oft von Schulen nicht angefragt werden oder nicht bezahlt werden können.
Da die Kooperationspartner einen Teil des Geldes für ihre eigene Infrastruktur (z. B. den GTS-Koordinator) benötigen und sie zudem das gesamte Ganztagsprogramm ab-sichern müssen und nicht nur den musikalischen Teil, werden die Verhandlungen über eine angemessene Vergütung oft schwierig.
Das finanzielle Problem wird dadurch verstärkt, dass es Anbietern möglich ist, ein „Angebot mit Musik“ im Ganztag zu machen, ohne über eine musikalische Qualifikation zu verfügen. Man kann also z. B. mit Kindern singen, ohne eine Chorleiter-Ausbildung zu haben oder vorhandene Instrumente ein-setzen, ohne selbst wirklich zu wissen, wie diese funktionieren oder was man alles damit machen könnte, würde man ein Instrument wirklich beherrschen. Diese „Angebote mit Musik“ sind allerdings keine qualifizierten musikalischen Angebote für den Ganztag, sondern beaufsichtigte Stunden, die teils musikalisch gestaltet werden.